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Immobilien: Gegendarstellung

Im Tagesspiege l vom 1.Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen: 1.

Im Tagesspiege l vom 1.Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen:

1. Sie schreiben unter Hinweis auf angeblich von mir Geschädigte: „Wellmann habe sich auf unlautere Weise der Geschäftsführung eines Immobilienprojektes auf dem Kurfürstendamm bemächtigt. Dann habe er seine Verwandtschaft mit Aufträgen versorgt, Altgesellschafter ausgebootet, auf deren Kosten die Villa seiner Ehefrau ausgebaut und die Immobilie am Ende mit großem Gewinn für sich und seine Freunde verkauft.“ Dazu stelle ich fest: Ich wurde in das Amt von der Mehrheit der Gesellschafter gewählt. Wegen zunächst fehlender Finanzierung und gleichzeitig bereits bestehender Bauverpflichtungen mussten Auftragnehmer aus dem Gesellschafterkreis, die das Risiko fehlender Finanzierung bereit waren einzugehen, betraut werden. Es fand eine Kontrolle durch den mit Steuerberatern und Anwälten besetzten Beirat sowie den von der finanzierenden Bank beauftragten externen Bausachverständigen statt. Nur nach dessen o.k. wurden Gelder ausgezahlt. Die Gesellschafter wurden durch die Mehrheit der Gesellschafter ausgeschlossen, nicht durch mich. Die Ausschlüsse wurden gerichtlich bestätigt. Ich habe nicht auf Kosten der Altgesellschafter die Villa meiner Ehefrau ausgebaut. Alle Gesellschafter waren entsprechend ihrer Anteile am Gewinn beteiligt.

2. Sie zitieren einen angeblich Geschädigten mit den Worten: „Ich halte Wellmann für hochgradig kriminell.“ Ich stelle dazu fest: Die Vorgänge wurden intensiv von der Staatsanwaltschaft untersucht. Das Ergebnis war keine einzige strafrechtliche Verurteilung.

3. Sie schreiben: „Aktenkundig ist, dass Wellmann...unter Eid eine falsche Aussage traf.“ Dazu stelle ich fest: Vorgeworfen wurde mir die Abgabe einer falschen eidestattlichen Versicherung. Ich habe mich aber nicht strafbar gemacht, weil ich im besten Wissen das Falsche erklärt hatte. Ich war nämlich meinerseits falsch informiert worden.

4. Sie schreiben: „Wellmann bediente sich gleich selbst. ... kassierte der junge Anwalt ein fürstliches Honorar von 8.000 DM. Den großzügig dotierten Vertrag hatten nur zwei der Gesellschafter unterzeichnet.“ Dazu stelle ich fest: Beirat und Gesellschafterversammlung haben der Honorarabrede zugestimmt.

5. Sie schreiben: „Ebenso wenig habe es gültige Verträge gegeben, die Ziel und Zweck der Gesellschaft festhalten. Nicht einmal eine rechtmäßige Gründungsversammlung habe stattgefunden.“ Dazu stelle ich fest: Ich war an der Gründung der Gesellschaft nicht beteiligt. Das Kammergericht hat später die Wirksamkeit des Gründungsaktes festgestellt.

6. Sie schreiben: „Nach Kinds Haftantritt hielt Wellmann bei den Eigentümern der Kudamm-Immobilie die Hand auf, um frisches Geld zu bekommen. 10,6 Millionen Mark sammelte er bei den vermögenden Privatleuten ein. Damit wollte er die Gebäude ... sanieren.“ Das ist falsch: 10,6 Millionen Mark war das von Kind vor meiner Geschäftsführung eingesammelte Eigenkapital, das auch von ihm vorher verbraucht wurde. Ich habe nur mit Bankmitteln und mit Mieten gearbeitet.

7. Soweit Sie weiter behaupten, daß das Finanzamt Steuervorteile rückwirkend für die Jahre 1985 bis 1987 aberkannt hat, halte ich fest: Aberkannt wurden die Verluste für die Jahre 1984 und 1985. In dieser Zeit trug ich keine Verantwortung für das Projekt. Die Steuervorteile aus den Bauaktivitäten, die während meiner Zeit ab 1986 entfaltet wurden, blieben erhalten.

8. Soweit Sie behaupten: „Mit einem großen Teil des übrigen Geldes polierte der Wellmann-Clan eigene Privat-Immobilien auf“ stelle ich fest: Das ist falsch. Die Mittel der Gesellschaft sind für die Gesellschaft verwandt worden. Soweit Sie schreiben: „Die Abzweigung wäre unentdeckt geblieben, wenn nicht die Steuerprüfer des Finanzamtes Charlottenburg Verdacht geschöpft hätten.“ stelle ich fest: Das Finanzamt hat die Vorgänge bezüglich meines Schwagers, meiner Frau und mir komplett geprüft. Es gab keine „Abzweigungen“. Im Ergebnis gab es keine Beanstandungen. Die Baukosten wurden am Ende anerkannt.

Berlin, den 7. Februar 2003

RA Johannes Eisenberg für

Rechtsanwalt KARL–GEORG WELLMANN ,

Mitglied des Abgeordnetenhaus

Anm. d. Red. Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verpflichtet.

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