Immobilien: Gegendarstellung
Im Tagesspiegel vom 1. Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen: Sie schreiben unter Hinweis auf angeblich von meinem Ehemann Geschädigte: „Wellmann habe auf Kosten (von ausgeschlossenen Gesellschaftern) die Villa seiner Ehefrau ausgebaut .
Im Tagesspiegel vom 1. Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen:
Sie schreiben unter Hinweis auf angeblich von meinem Ehemann Geschädigte: „Wellmann habe auf Kosten (von ausgeschlossenen Gesellschaftern) die Villa seiner Ehefrau ausgebaut ...“ Dazu stelle ich fest: Ich habe den Ausbau meines Hauses selbst bezahlt.
Berlin, den 11. Februar 2003
RA Johannes Eisenberg für
die Ehefrau des Rechtsanwaltes
Karl-Georg Wellmann
Anm. d. Red.: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verpflichtet.
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