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Immobilien: Gegendarstellung

Im Tagesspiegel vom 1. Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen: Sie schreiben unter Hinweis auf angeblich von meinem Ehemann Geschädigte: „Wellmann habe auf Kosten (von ausgeschlossenen Gesellschaftern) die Villa seiner Ehefrau ausgebaut .

Im Tagesspiegel vom 1. Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen:

Sie schreiben unter Hinweis auf angeblich von meinem Ehemann Geschädigte: „Wellmann habe auf Kosten (von ausgeschlossenen Gesellschaftern) die Villa seiner Ehefrau ausgebaut ...“ Dazu stelle ich fest: Ich habe den Ausbau meines Hauses selbst bezahlt.

Berlin, den 11. Februar 2003

RA Johannes Eisenberg für

die Ehefrau des Rechtsanwaltes

Karl-Georg Wellmann

Anm. d. Red.: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verpflichtet.

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