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Immobilien: GELIERZUCKER HAT’S IN SICH

Wie fast alles in Deutschland ist auch der Unterschied zwischen Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich geregelt. Denn laut Konfitüren-Verordnung sind das Erzeugnisse, die mindestens einen Zuckergehalt von 60 Prozent aufweisen.

Wie fast alles in Deutschland ist auch der Unterschied zwischen Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich geregelt. Denn laut Konfitüren-Verordnung sind das Erzeugnisse, die mindestens einen Zuckergehalt von 60 Prozent aufweisen. Bei einem geringeren Zuckergehalt werden sie als Fruchtaufstriche bezeichnet. Marmelade darf offiziell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt werden. Mit Gelierzucker , den es im Mischungsverhältnis 1:1, 2:1, 3:1 gibt, lässt sich der Zuckeranteil regeln. Bei einem höheren Fruchtanteil kann die Farbe verblassen, was aber keinen Einfluss auf die Haltbarkeit hat, die bei etwa zwei Jahren liegt. Wer große Mengen auf einmal einkochen will, muss damit rechnen, dass die Gelierung nicht ausreicht, weil das dafür zuständige Pektin wegen der längeren Kochzeit seine Wirkung verliert. Große Obststücke sollte man vor dem Kochen mit Gelierzucker durchziehen lassen. So wird Fruchtsaft entzogen, der sich beim Kochen nicht mehr verflüssigen kann. W.H.

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