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Immobilien: Gewerbliche Mietverträge

Wer eine Büro oder eine Gewerbefläche mietet, sollte den Vertrag genaustens studieren. Denn der Gesetzgeber setzt voraus, dass es sich bei den Geschäftspartnern um Kaufleute handelt, und räumt diesen daher bei der Gestaltung der Verträge den größtmöglichen Spielraum ein.

Wer eine Büro oder eine Gewerbefläche mietet, sollte den Vertrag genaustens studieren. Denn der Gesetzgeber setzt voraus, dass es sich bei den Geschäftspartnern um Kaufleute handelt, und räumt diesen daher bei der Gestaltung der Verträge den größtmöglichen Spielraum ein. Daher besteht kein so guter Mieterschutz wie auf dem Wohnungsmarkt. Besondere Vorsicht ist bereits bei der Prüfung der Mietfläche zu beachten. Meistens nennen die Verträge den Preis pro Quadratmeter und Monat. Doch diese Preise sind nicht immer vergleichbar, weil die Unternehmer verschiedene Berechnungsmethoden anwenden. Je nachdem welcher Maßstab gilt, ist die tatsächlich nutzbare Fläche erheblich kleiner als zu erwarten: Teilweise wird die Mietfläche von Außenwand zu Außenwand berechnet (Bruttogeschossfläche), teilweise Fluchtwege, Korridore und Aufzugsschachte mitgerechnet (Nettogeschossfläche). Wer günstig mieten will, sollte auch die Nebenkosten von Bürohäusern beachten. Diese sind durch Klimatechnik und Wachdienste teilweise so hoch, dass billige Kaltmieten teuer zu stehen kommen. ball

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