zum Hauptinhalt

Google Street View: Per Mausklick den neuen Wohnort erkunden

Viele Bürger protestieren gegen Google Street View, doch Immobilienmakler sehen darin eine Chance.

Verbraucherschützer rufen zum Widerspruch auf, und Politiker wollen ihre Häuser unkenntlich machen: Mit der Ankündigung, bis Ende dieses Jahres auch in Deutschland den Dienst Street View einzuführen, hat Google die Republik in Aufregung versetzt. Doch Wohnungssuchenden eröffnet der Bilderdienst auch ganz neue Perspektiven: Wäre es nicht verlockend, zuhause am Computer in aller Ruhe die Umgebung des Wunschdomizils betrachten zu können, statt erst bei der Besichtigung zu erkennen, dass das in Frage kommende Haus direkt an der Autobahn liegt?

Dieses Potenzial von Google Street View haben natürlich auch die Anbieter von Wohnungen und Häusern erkannt – allen voran die großen Immobilienportale. „Street View ist für ein Portal wie Immobilienscout24 grundsätzlich hoch interessant“, sagt Jenny Walther, stellvertretende Pressesprecherin des deutschen Branchenführers. „Denn Immobiliensuchende erhalten hierdurch wertvolle Umgebungsinformationen.“ Barbara Schmid, Pressesprecherin von Immowelt, bestätigt: „Je mehr der Interessent sehen kann, umso besser.“

In Deutschland wird Google Street View in den zwanzig größten Städten, darunter natürlich auch Berlin, starten. Das Instrument, eine neue Funktion des Kartendienstes Google Maps, zeigt Aufnahmen der Hausfassaden und Straßenansichten, die von einer an einem Auto installierten Kamera gemacht wurden und die in einer 360-Grad-Ansicht virtuell betrachtet werden können.

In den USA nutzen Immobilienportale schon seit zwei Jahren Street View. Und hierzulande? „Wir denken über eine perspektivische Integration von Street View in unsere Plattform nach“, sagt Immobilienscout24-Sprecherin Walther. Allerdings werde dies erst passieren, „wenn alle datenschutzrechtlichen Vorbehalte geklärt und die Widersprüche der Bürger abgearbeitet sind.“ Ähnlich klingt es bei Immowelt („Wir warten ab“) und der dritten großen Online-Plattform Immonet: „Wir betrachten Google Street View wohlwollend, warten aber ab, bis der Datenschutz ausreichend geklärt und eine breitere Akzeptanz am Markt erreicht ist“, sagt Kommunikationschefin Birgit Schweikart.

Aus Rücksicht auf den Datenschutz räumt Google jedem Hauseigentümer und jedem Wohnungsmieter in den zwanzig betroffenen Städten das Recht ein, Widerspruch gegen eine Online-Veröffentlichung des von ihm bewohnten Hauses einzulegen. Der Internet-Gigant sichert zu, das Haus dann unkenntlich zu machen. Doch daraus ergibt sich eine Frage, auf die Alexander Wiech, Pressesprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, aufmerksam macht: „Was ist, wenn ein Mieter das Haus schwärzen lässt, der Vermieter es aber zeigen möchte?“ Es gebe, so Wiech, bei Haus & Grund Stimmen, die sich dafür aussprächen, das Recht des Eigentümers nicht zu übergehen. Diesen Stimmen dürfte allerdings kaum stattgegeben werden: Folgt man den Ausführungen von Google, so genügt der Einspruch eines einzigen Mieters, um das Wohnhaus unkenntlich zu machen.

Manchem Vermieter dürfte das gar nicht passen. „Mögliche Interessenten könnten dann glauben, dass der Hauseigentümer hinsichtlich des Zustandes seiner Immobilie etwas zu verbergen hat“, sagt René Zoch, zweiter Vorsitzender des Vereins „no abuse in internet“ (naiin). Er empfiehlt, nur dann Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen, „wenn Personen auf Fotos nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden oder in heiklen Situationen abgebildet sind“.

Allerdings setzt Google nach eigenen Angaben eine Technologie ein, die Gesichter und Kfz-Kennzeichen automatisch unkenntlich macht. Deren Zuverlässigkeit scheint der Konzern allerdings selbst nicht ganz zu trauen – jedenfalls weist er auf die Möglichkeit hin, mittels eines Online-Tools nachträglich die Verpixelung von Gesichtern zu verlangen.

Wer aber ist rechtlich verantwortlich, wenn ein Immobilienportal in seine Webseite ein Foto mit einer gut zu erkennenden Person einbettet, die dann gegen die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts vorgeht? Darauf gebe es keine eindeutige Antwort, sagt Christian Osthus, Referent Steuern und Recht beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), einem Dachverband der Immobilienwirtschaft. Grundsätzlich könne der Betreiber des Portals nicht davon ausgehen, dass dann allein der Urheber des Bildes, also Google, rechtlich in der Verantwortung stehe.

Bei alledem sollte nicht übersehen werden, dass die Immobilienportale schon längst die Wohnungsangebote mit detaillierten Umgebungsinformationen verknüpft haben. Wer ein Exposé aufruft, kann in der Regel nicht nur einen Kartenausschnitt mit der Lage des Objekts auf den Bildschirm zaubern, sondern auch eine Satellitenaufnahme und ein Foto aus der Vogelperspektive, das einen oft recht detaillierten Eindruck der Immobilie vermittelt. Geliefert werden diese Aufnahmen von Google Maps oder vom Konkurrenten Microsoft Bing. Das Angebot wird offenbar gerne angenommen, wie Immobilienscout24-Sprecherin Walther sagt: „Rund jeder Dritte, der die Kartenansicht eines Exposés wählt, schaut sich dann auch die Satelliten- beziehungsweise Luftbilder an.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false