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Immobilien: GRAFFITIBESEITIGUNG

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus dem Jahr 2007 können Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn die Reinigungen „laufend bzw. regelmäßig erforderlich sind“.

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus dem Jahr 2007 können Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn die Reinigungen „laufend bzw. regelmäßig erforderlich sind“. Andere Gerichte entschieden dagegen, die Entfernung von Graffiti müsse allein der Vermieter bezahlen, da Instandhaltungskosten seine Sache seien. Informationen zu Graffitibekämpfung enthält die Seite der Gütegemeinschaft Anti-Graffiti (www.anti-graffiti-verein.de). ch

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