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Je nach Bedarf. Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft über die Höhe der Energiekosten – künftige Mieter oder Käufer sollte daher den Eigentümer danach fragen. Foto: dpa

© dpa-tmn

Immobilien: Grün bedeutet mehr als die Hoffnung

Mit bedarfsbasierten Energieausweisen wird der Verbrauch eines Hauses unter die Lupe genommen.

Käufer eines Hauses oder mögliche Mieter können ihre Energiekosten im Blick halten, wenn sie wissen, woran sie sind. Der Energieausweis einer Immobilie gibt darüber Auskunft – doch man muss verlangen, dass das Papier vom Eigentümer vorgezeigt wird. Die Nachfrage lohnt sich.

„Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Verbrauchsausweis basiere auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt.

Das bedeutet, hier zählen die Gewohnheiten der Verbraucher: Wer beispielsweise viel unterwegs ist, heizt weniger. Wer schnell friert, heizt besonders gut ein, und eine vierköpfige Familie verbraucht auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.

Für die zweite Variante, den sogenannten Bedarfsausweis, nimmt ein Fachmann hingegen die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne genau unter die Lupe. Der Mieterbund empfiehlt für Wohngebäude diese bedarfsbasierten Angaben. „Dieser Ausweis analysiert den Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner wie der Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle“, fasst Ropertz zusammen.

„Nur besonders qualifizierte Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Daher sei dieser Ausweis zwar teurer, biete aber eine echte Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter sowie detaillierte Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses für Eigentümer oder potenzielle Käufer.

„Der Energieausweis ist ein detailliertes Dokument über mehrere Seiten“ erklärt Reinhold-Postina das Papier. Das Herzstück auf Seite vier des Energieausweises sei eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeige, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt werde. Liege der angezeigte Wert des Gebäudes im grünen Bereich, verbrauche es wenig Energie für die Wärmeerzeugung. Liege er dagegen im roten Bereich, würden die Energiekosten bei durchschnittlichem Heizverhalten vergleichsweise hoch ausfallen.

Erstellt werden müsse ein bedarfsorientierter Energieausweis für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die verkauft oder vermietet werden sollen, erläutert Eva Reinhold-Postina weiter. Die Verbraucherzentrale Saarland rät aber insbesondere Interessenten einer Eigentumswohnung zum Blick in das Dokument. Denn bei einer solchen Immobilie könne – anders als an einem Einfamilienhaus – nur wenig am Gemeinschaftseigentum auf eigene Faust saniert werden und gerade eine energetische Sanierung komme meist nicht in Betracht.

Verpflichtet sind die Eigentümer zur Vorlage bislang nur auf Nachfrage der Interessenten. Ab 2013 müsse der Energieausweis aufgrund einer EU-Regelung aber von Vermietern und Verkäufern aktiv – also immer und auch ohne Nachfrage – ausgehändigt werden, erklärt Axel Scheelhaase von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin.

Wie diese Vorgaben konkret in Deutschland umgesetzt werden – etwa, ob die wichtigsten Angaben des Energieausweises sogar in den Wohnungsanzeigen genannt werden müssen – sei derzeit noch unklar.

Dies wird in der künftigen Energieeinsparverordnung festgelegt werden. (dpa)

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