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Handwerker: Viel Schmutz, viel Staub und ganz viel Ärger

So lassen sich Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Auftraggeber vermeiden.

Handwerker im Haus machen Dreck und Mühe. Aber nicht alle Probleme lassen sich mit dem Besen zur Tür hinauskehren. Lang ist die Liste der Geschichten über eskalierende Auseinandersetzungen um angeblich überhöhte Rechnungen, Gewährleistungsansprüche, Diebstähle oder Folgeschäden. Dabei helfen schon wenige einfache Tipps, unnötigen Ärger zu vermeiden.

Als Erstes: Kunden sollten stets auf schriftliche Angebote bestehen, in denen die zu erbringenden Leistungen detailliert aufgeführt sind. Das ist hilfreich, wenn es später zu Streit über die korrekte Ausführung der Arbeiten oder explodierende Kosten kommen sollte. Keinesfalls sollte man sich nur auf einen mündlichen Vertrag ohne detaillierte Absprachen einlassen, rät Petra von Rhein, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn möglich, sollte man auch einen Festpreis vereinbaren.“   Auch Peter Burk vom unabhängigen Institut Bauen und Wohnen in Freiburg empfiehlt, sich vor der Auftragsvergabe gründlich mit den anstehenden Bauarbeiten und ihren technischen wie rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen. „Wir raten generell zur Prävention“, sagt der Experte. Bei komplexeren Arbeiten könne sogar die Einschaltung von Sachverständigen oder Anwälten sinnvoll sein. Auf diesem Weg lassen sich mögliche Unstimmigkeiten schon im Vorfeld beseitigen. „Gerade das Kleingedruckte kann da viel Ärger machen.“ 

Auch mit Blick auf Sach- oder Personenschäden im Zuge von Arbeiten können Auftraggeber durch Vorsorge viel Ärger vermeiden. Handwerker sind in der Regel zwar haftpflichtversichert. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die keinen Versicherungsschutz haben. Und in solchen Fällen zahlt die eigene Haftpflichtversicherung des Auftraggebers weder für die Reinigung eines farbverschmierten Holzparketts noch für Verletzungen, die ein Passant durch herabfallende Dachziegel erleidet. Im Zweifelsfall sollten sich Bauherren die Versicherung eines Handwerkers daher vor Beginn der Arbeiten nachweisen lassen, sagt von Rhein.

Zumindest bei risikobehafteten Arbeiten sollten sie außerdem ihre eigenen Versicherungen kontaktieren. Sie sollten zum Beispiel klären, wie es um den eigenen Versicherungsschutz bei Schäden bestellt ist, die zwar durch die Bauarbeiten entstehen, aber nicht direkt den beauftragten Handwerkern anzulasten sind. „Es ist zum Beispiel ein Unterschied, ob sich ein Dachziegel um 15 Uhr nachweislich durch einen Handwerker löst oder erst um 17 Uhr – wenn der Handwerker schon längst Feierabend gemacht hat“, erläutert Burk. Um auch für solche Fälle gewappnet zu sein, könne man mit seiner Gebäudehaftpflichtversicherung etwa über eine temporäre Ausweitung des eigenen Versicherungsschutzes reden.

Für Streit sorgen immer wieder auch Schadensfälle, bei denen der Verursacher oder die versicherungstechnische Verantwortung zwischen Auftraggeber und -nehmer nicht klar ist. So gehört es generell zwar zu den Sorgfaltspflichten von Handwerkern, dass diese bei ihrer Arbeit in Haus und Wohnung grundlegende Schutzmaßnahmen treffen und Böden und Möbel abdecken. Wer als Kunde aber etwa besonders empfindliche Dinge besonders rücksichtsvoll behandelt wissen will, sollte das vorab ausdrücklich vereinbaren oder selbst die nötigen Maßnahmen treffen.  Gerade auf Baustellen mit mehreren Handwerkern kann es zudem vorkommen, dass gelagerte Materialien wie Fenster oder Sanitäranlagen bereits vor oder nach dem Einbau beschädigt werden, ohne dass sich der Verursacher ermitteln lässt. Burk empfiehlt daher, solche Fälle durch gute Planung und Organisation auf ein Minimum zu begrenzen. Die Zwischenlagerung empfindlicher Bauteile auf Baustellen lässt sich zum Beispiel vermeiden. „Im Idealfall werden die Fenster am Morgen geliefert und sind am Abend eingebaut.“

Noch ein Tipp der Verbraucherschützer: Arbeiten nach deren Ende umgehend begutachten und protokollieren. Je besser die Dokumentation, desto einfacher die spätere Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln. Eine weitere Möglichkeit zum Schutz vor Schäden und Ärger besteht im Abschluss einer Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung. Derartige Versicherungen zahlen unabhängig vom Verursacher und werden oft von den Handwerkern und dem Bauherrn gemeinsam finanziert. „Die Belastung lässt sich bei der Ausschreibung aufteilen“, erklärt Burk.

Ärger um angeblich verschwundene oder gestohlene Wertgegenstände sollten Auftraggeber wiederum vermeiden, indem sie diese gar nicht erst herumliegen lassen. „Man muss schon ein bisschen Vertrauen haben“, rät Rehberg. Burk würde Wertgegenstände vor einem Handwerkerbesuch etwa in einem anderen Zimmer einschließen. dpa

Sebastian Bronst

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