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Immobilien: Hauskäufer sollten Wohnfläche überprüfen

Oft verlangen Immobilienhändler Geld für Flächen, die nicht oder nur teilweise nutzbar sind

„Es ist ein Skandal, wie manche Wohnflächenberechnungen aussehen“, sagt Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherrn (VPB). Seit einiger Zeit beobachte er immer dreistere Versuche, Bauherren und Immobilienkäufer bei der Berechnung der Wohnfläche zu betrügen. Ziemlich kaltschnäuzig würden Balkone, Treppen, Loggien und unbeheizte Wintergärten, Dachgeschosse, sogar Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche hinzuaddiert, um höhere Verkaufserlöse zu erzielen.

Falsche Wohnflächenberechnungen gebe es besonders oft bei Dachgeschossen. Häufig werde die gesamte Grundfläche als Wohnfläche berechnet – auch die Bereiche unter den Dachschrägen. Dabei dürften nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett als Wohnfläche deklariert werden. Niedrigere Raumabschnitte, zwischen einem und zwei Metern lichter Höhe, fließen nur zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung ein. Noch niedrigere Bereiche zählten bei der Wohnflächenberechnung gar nicht mit, so der Bausachverständige.

Andererseits dürften Balkone, Loggien, Dachgärten und sogar Terrassen in der Regel mit einem Viertel, aber maximal nur bis zur Hälfte ihrer Grundfläche zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Treppenhäuser und Treppenabsätze hätten nichts in der Wohnflächenberechnung zu suchen. Dasselbe gelte für Kellerräume, auch wenn sie später als Party- oder Hobbyraum genutzt werden könnten sowie für Abstellräume in- und außerhalb des Hauses oder der Wohnung.

Deshalb rät der Sachverständige: „Der Bauherr oder Käufer sollte zunächst einmal auf einer Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung bestehen.“ Diese gelte bundesweit und regle detailliert, was alles zur Wohnfläche zählt und wie diese berechnet und ausgemessen werden muss. Wenn das Objekt noch im Bau sei und die Wohnflächenberechnung anhand von Bauplänen ermittelt werde, dann solle der Bauherr oder Käufer auf einer Überprüfung dieser Zahlen nach Fertigstellung der Immobilie bestehen. Denn oft werde anders gebaut, als im Plan vorgesehen. Dadurch verändere sich dann mitunter auch die Wohnfläche – häufig zum Nachteil des Käufers.

Übrigens: Auch die „Musterhäuser“ von Fertighausherstellern sind oft größer und besser ausgestattet als das später, unter dem selben Namen den Kunden ausgelieferte Objekt. Auch hier sollte man sich von dem schönen Schein der Muster nicht täuschen lassen. Tsp

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