zum Hauptinhalt

Immobilien: Hausverwalter in doppelter Mission Eigentümer in Neubauanlagen fühlen sich übers Ohr gehauen

Beim Erwerb einer neuen Eigentumswohnung von einem Bauträger sollte die Unabhängigkeit des Verwalters überprüft werden. Denn häufig übernimmt eine Tochterfirma des Bauträgers oder andere von diesem abhängige Firmen oder Personen die Verwaltung der Wohnanlage.

Beim Erwerb einer neuen Eigentumswohnung von einem Bauträger sollte die Unabhängigkeit des Verwalters überprüft werden. Denn häufig übernimmt eine Tochterfirma des Bauträgers oder andere von diesem abhängige Firmen oder Personen die Verwaltung der Wohnanlage. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, bei dem die Käufer der Wohnungen in der Regel den Kürzeren ziehen.

Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum hin. Der Interessenkonflikt kann für den Käufer der Eigentumswohnung nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden. Denn der Verwalter wird in der Regel für fünf Jahre bestellt, und so lange dauert auch die Gewährleistung für Baumängel. Dass der Bauträger den Verwalter bestellt, ist üblich, weil er am Anfang des Bauvorhabens einziger Eigentümer von Immobilien und Bauland ist. Ist der Verwalter jedoch vom Bauträger abhängig, wird er kaum mit dem erforderlichen Nachdruck die Interessen der Wohnungseigentümer verfolgen, die die Beseitigung der Bauschäden verlangen.

Der Hintergrund: Die Beseitigung der Schäden kostet den Bauträger Geld, das er im Zweifelsfall in seine Kalkulationen für das Projekt nicht eingestellt hatte. Bleiben die Arbeiten unerledigt, dann kann der von dem Schaden betroffene Einzeleigentümer nach Ablauf der fünfjährigen Frist eine Beseitigung des Mangels nicht mehr verlangen – der Käufer der Wohnung muss dann die Reparatur selbst in Auftrag geben und bleibt auf diesen Kosten sitzen.

Einen einfachen Ausweg aus diesem üblichen Interessenkonflikt bei den ersten Verwaltern neuer Wohnanlagen gibt es nach Angaben des Vereins nicht: Eine Abberufung des Verwalters vor Ende der Vertragslaufzeit ist nur aus „gewichtigem Grunde“ möglich. Dies sei erfahrungsgemäß so gut wie unmöglich. Wirtschaftliche oder personelle Verflechtungen zwischen Bauträger und Verwalter reichen dazu jedoch nicht aus, da diese bei fast allen Bauprojekten bestehen und gesetzlich auch nicht zu beanstanden sind. Auch sei es schwer zu beweisen, dass ein Verwalter bewusst einem Konflikt mit dem Bauträger aus dem Wege gegangen sei.

Vor diesem Hintergrund rät der Verein zu eigenständigen Kontrollen der Arbeiten während der Bauzeit durch unabhängige Sachverständige. Eine fachkundige Begleitung bei der Errichtung von Eigenheimen bieten sowohl private Vereine wie der Verband Privater Bauherren oder der Bauherrenschutzbund als auch der Technische Überwachungs-Verein an. ball

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false