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Immobilien: Hilfen des Fiskus bei Wohnungsverkauf Eigentümer kann Steuerlast durch Werbungskostenabzug senken

Wenn der Eigentümer einer zuvor vermieteten Wohnung diese nach dem Auszug des Nutzers auch zum Verkauf anbietet, kann er weiterhin Werbungskosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: IX R 102/00) hervor.

Wenn der Eigentümer einer zuvor vermieteten Wohnung diese nach dem Auszug des Nutzers auch zum Verkauf anbietet, kann er weiterhin Werbungskosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: IX R 102/00) hervor.

Die Richter hatten über den Fall eines Grundeigentümers zu urteilen, dem das zuständige Finanzamt die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von rund 6500 Euro verweigert hatte, weil dieser seine Immobilie auch zum Verkauf angeboten hatte. Hintergrund: Der Abzug von Werbungskosten ist nur Eigentümern von vermieteten Immobilien erlaubt, um deren Aufwändungen bei der Mietersuche auszugleichen. In dem konkreten Fall hatten die Beamten bezweifelt, dass der Grundeigentümer überhaupt noch die Absicht hatte, seine Immobilie zu vermieten und dadurch Einkünfte zu erzielen. ball

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