zum Hauptinhalt

Immobilien: Hohe Schuldenlast muss nicht sein Vermögenswirksame Leistungen helfen, Baugeldkosten zu senken

Ein Vielzahl deutscher Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern so genannte vermögenswirksame Leistungen. Diese betragen höchstens 40 Euro pro Monat, wobei der Arbeitnehmer dieses Geld in einen Bausparvertrag oder in ein anderes Sparmodell wie Renten- oder Aktienfonds einzahlen muss.

Ein Vielzahl deutscher Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern so genannte vermögenswirksame Leistungen. Diese betragen höchstens 40 Euro pro Monat, wobei der Arbeitnehmer dieses Geld in einen Bausparvertrag oder in ein anderes Sparmodell wie Renten- oder Aktienfonds einzahlen muss. Den gesamten Betrag darf der Sparer erst nach sieben Jahren frei verwenden. Wer wenig verdient, erhält eine staatliche Zulage. Wer nicht in diesen Genuss kommt, hat bei der Wahl des Sparmodells größeren Freiraum: Er kann das Geld zum Beispiel in spezielle Lebensversicherungen einzahlen.

Weil die Einkommensgrenzen – bei verheirateten Paaren maximal 51200 Euro pro Jahr – sehr niedrig sind, erhalten die meisten Arbeitnehmer keinen staatlichen Zuschuss. Wenn sie dennoch monatlich 40 Euro zur Seite legen, bekommen sie immerhin einen Teil dieses Betrages vom Arbeitgeber zugeschossen, in Einzelfällen sogar die ganze Summe. Eine besonders gute Verwendung dieser Sparbeträge ist deren Nutzung für eine Immobilienfinanzierung.

Dabei ist es beispielsweise besonders sinnvoll, vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung eines Bauspardarlehens einzusetzen. Dieses Vorhaben wird jedoch auf Widerstand beim Bausparberater stoßen, weil dieser lieber einen weiteren Bausparvertrag als Tilgungsersatz verkaufen würde, um seine Verkaufsprovisionen zu kassieren. Doch dies sollte den Sparer nicht umstimmen: Denn das fünfte Vermögensbildungsgesetz hält ganz eindeutig fest, dass vermögenswirksame Leistungen für die Tilgung von Baudarlehen eingesetzt werden dürfen.

Ebenfalls möglich ist eine Verwendung des Sparplans in ganz normalen Annuitätendarlehen von Hypothekenbanken. Auch diese Option des Kreditnehmers werden Bankberater und Vertreter selten von sich aus ansprechen, weil es für diese dabei nichts zu verdienen gibt. Ein solcher Einsatz vermögenswirksamer Leistungen zur Rückzahlung des Darlehens ist deshalb besonders attraktiv, weil der Arbeitnehmer dabei Zinskosten spart: Denn für das Baugeld muss der Schuldner höhere Zinsen zahlen, als er für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Sparplänen ausgezahlt bekommt. Daher kommt es ihn billiger, den Schuldenberg mit Hilfe der Leistungen abzutragen.

Zieht der Kreditgeber mit, dann kann man eine solche Vereinbarung auch nachträglich treffen: Dann wird entweder eine Reduzierung der monatlichen Rate vereinbart oder eine raschere Entschuldung ohne höhere Gesamtbelastung.

Der Autor ist Inhaber der fmh-Finanzberatung.

Max Herbst

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false