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Immobilien: In Raten bezahlen nach Baufortschritt Tipps für den richtigen Vertrag beim Hausbau

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Grundstückskäufern dringend dazu, bei der Vergabe des Auftrages zur Errichtung eines Eigenheimes einen gut austarierten Bauvertrag abzuschließen. Dabei sollten keine größeren Beträge überwiesen werden, wenn diesen nicht eine bereits ausgeführte Leistung gegenüberstehe.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Grundstückskäufern dringend dazu, bei der Vergabe des Auftrages zur Errichtung eines Eigenheimes einen gut austarierten Bauvertrag abzuschließen. Dabei sollten keine größeren Beträge überwiesen werden, wenn diesen nicht eine bereits ausgeführte Leistung gegenüberstehe. Nach Erfahrung des Verbandes werden private Bauherren oft um hohe Summen gebracht, weil sie bereits Anzahlungen auf Arbeiten geleistet haben, die später infolge der Insolvenz des Bauunternehmens nie erbracht werden.

„Drei Viertel aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorauskasse“, sagt VPBVorsitzender Jürgen Schrader. „Sie haben einen Bauvertrag mit einem überzogenen Zahlungsplan unterzeichnet.“ Der Vertragspartner, Bauträger oder Anbieter schlüsselfertiger Häuser, bitte sie dann kräftig zur Kasse, bevor das Haus stehe. Dabei gelte am Bau wie überall im Geschäftsleben: Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung. Der VPB ist auf die Beratung von Privatleuten beim Bau des Eigenheims spezialisiert.

„Überzogene Zahlungspläne sind im Bauträgergeschäft leider an der Tagesordnung“, sagt der VPB-Vorsitzende. Sie würden enorme Gefahren bergen: Müsse der Bauträger Insolvenz anmelden, dann habe der Bauherr das Nachsehen. Er bleibe auf einer unfertigen Bauruine sitzen. Das Geld sei dann verloren. Denn bei den Bauträgern handle es sich meistens um Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Im Insolvenzfall hafteten diese nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dieses betrage oft nur 50000 Euro. Dieses Geld reiche bei weitem nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Die meisten gingen dann leer aus.

Vor solchen finanziellen Katastrophen schütze den Bauherrn nur ein solider Zahlungsplan. Dabei sollten folgende Richtwerte zu Grunde gelegt werden: Zum Vertragsabschluss bezahlt der Bauherr nichts. Die erste Rate des Kaufpreises, rund 40 Prozent der Kaufsumme, wird erst nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig. Weitere 40 Prozent zahlt der Bauherr Zug um Zug wie folgt: eine Rate nach der Eindeckung des Daches und den Dachklempnerarbeiten, eine weitere nach der abgeschlossenen Rohbauinstallation von Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallationen. Weitere Beträge werden nach dem Einbau der Fenster und der Verglasung fällig, nach den Innenbauarbeiten ohne Beiputz, außerdem nach Abschluss der Estricharbeiten und nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich. Ist das Haus auch innen bezugsfertig und sind die Fassadenarbeiten abgeschlossen, dann seien weitere 15 Prozent der Kaufsumme an den Bauträger zu überweisen.

„Den Restbetrag von fünf Prozent“, sagt der VPB-Vorsitzende, „sollte der Bauherr grundsätzlich als Gewährleistungssicherheit einbehalten.“ Denn oft würden Schäden erst nach ein paar Jahren auftreten – aber immer noch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Ist die Firma dann nicht mehr am Markt, muss der Bauherr die Behebung der Schäden selbst bezahlen, obwohl er Anspruch auf Gewährleistung hätte. Deshalb müssten Einbehalte vor Vertragsabschluss ausgehandelt und im Bauvertrag festgeschrieben werden. Neben dem Einbehalt des Geldes gebe es auch die Möglichkeit, den Betrag in Höhe von fünf Prozent der Bausumme über eine Bankbürgschaft absichern zu lassen.

Weitere Infos beim Verband Privater Bauherren, Telefon (030) 2789010, Fax: (030) 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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