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Immobilien: Jetzt noch Wohngeld für Januar beantragen

Sowohl Haupt- als auch Untermieter können einen Mietzuschuß bekommen / Einheitliche Wohngeldtabellen für ganz DeutschlandVON ANDREAS LOHSE Die von der Bundesregierung immer wieder versprochene Wohngeldreform ist endgültig auf die lange Bank geschoben", kritisiert der Deutsche Mieterbund in Köln den Bundesbauminister.Während die Mieten nämlich seit 1990 um rund 30 Prozent gestiegen seien, habe sich an der Höhe des Wohngeldes seitdem nichts geändert.

Sowohl Haupt- als auch Untermieter können einen Mietzuschuß bekommen / Einheitliche Wohngeldtabellen für ganz DeutschlandVON ANDREAS LOHSE Die von der Bundesregierung immer wieder versprochene Wohngeldreform ist endgültig auf die lange Bank geschoben", kritisiert der Deutsche Mieterbund in Köln den Bundesbauminister.Während die Mieten nämlich seit 1990 um rund 30 Prozent gestiegen seien, habe sich an der Höhe des Wohngeldes seitdem nichts geändert.Im November nun hatte der Bundesrat dem Wohngeldüberleitungsgesetz zugestimmt, nachdem Bauminister Klaus Töpfer schon Mitte des vergangenen Jahres das Wohngeldrecht für ganz Deutschland hatte novellieren wollen.Einer Mitteilung aus Bonn zufolge strebe das Bundeskabinett nunmehr für Juli 1997 die versprochene Novelle an.Seit Jahresanfang gelten auch im Osten Deutschlands die einst nur auf den Westen zugeschnittenen Wohngeldtabellen."Anders als im westdeutschen Wohngeldrecht bleibt in den ostdeutschen Bundesländern allerdings ein 1995 zusätzlich eingeführter Freibetrag für Wohngeldbezieher mit besonders niedrigem Einkommen bestehen", so der DMB. Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens hat unter bestimmten Voraussetzungen jeder Bürger Anspruch auf einen Mietzuschuß.Wohngeld können, unabhängig von der Nationalität, sowohl Haupt- als auch Untermieter beantragen.Ausgenommen sind unter anderem Studenten, Schüler und Lehrlinge.Zur Prüfung dieses Wohngeldanspruchs und der Höhe des Zuschusses werden drei Komponenten berücksichtigt: die Familiengröße, das monatliche Familieneinkommen und die monatliche Belastung durch die Wohnung. Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Antragsteller eine "Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaft" führen: also eine Wohnung gemeinsam bewohnen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen.Auch nur vorübergehend abwesende Familienmitglieder wie Schüler, Studenten, Lehrlinge oder zum Wehrdienst Einberufene zählen dazu, sofern der Familienhaushalt während ihrer Abwesenheit weiterhin ihr Lebensmittelpunkt ist. Um die zweite Komponente, das Familieneinkommen, festzulegen, werden zunächst für jedes Familienmitglied getrennt alle Einnahmen summiert, die in den nächsten zwölf Monaten erwartet werden.Berücksichtigt werden allerdings nur solche Einnahmen, die verläßlich zu erwarten sind.Sind künftig zu erwartende Einnahmen nicht sicher zu ermitteln (beispielsweise bei Selbständigen), werden die Einkünfte der vergangenen zwölf Monate zugrunde gelegt. Die dritte Komponente zur Berechnung des Wohngeldes sind all jene Kosten, die der Mieter für die Wohnung bezahlen muß: Miete, Neben-, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Untermietzuschläge.Allerdings wird, das ist seit Januar neu für die ostdeutschen Länder, die tatsächlich gezahlte Miete nur dann in voller Höhe berücksichtigt, wenn sie eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet. Ergeben sämtliche Berechnungen, daß ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird der Mietzuschuß vom 1.jenes Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den neuen Antrag etwa zwei Monate vor Ablauf des alten einzureichen.Wessen Wohngeld also zum 1.Januar ausgelaufen ist - es wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt - und dieser Tage einen neuen Antrag stellt, bekommt das Geld noch für Januar, unabhängig davon, wie lange der Antrag im Wohngeldamt liegt und bearbeitet wird. In den ostdeutschen Bundesländern sank die Zahl der Wohngeldempfänger von 1,34 Millionen im Jahr 1993 auf 0,66 Millionen im Jahr 1995.In den alten Ländern indes stieg deren Zahl von 1,84 Millionen (1993) auf 1,95 Millionen (1995).

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