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Immobilien: Kaufen und Mieten

Tipps zur Vertragsgestaltung

Beim Vermieten von Immobilien an Angehörige mindestens drei Viertel des ortsüblichen Wertes beträgt, kann das Finanzamt nach in Kraft treten des „Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen“ die Werbungskosten kürzen. Das soll auch für Mietverträge gelten, die vor 2003 abgeschlossen wurden, berichtet die Zeitschrift „Finanztest Spezial Steuern 2003“. Wer höhere Steuern verhindern möchte, sollte alte Verträge mit zu niedrigen Mieten ändern, raten die Experten. Bisher reichte es aus, wenn die Miete bei mindestens der Hälfte des ortsüblichen Wertes lag.

Der Fachschriftenverlag weist darauf hin, dass der Käufer eines Fertighauses sich vor dem Erwerb der Immobilie von deren Verkäufer einen Mustervertrag vorlegen lassen sollte. Dadurch kann er in Ruhe vor Unterzeichnung des Vertrages die Leistungen prüfen und etwaige Unklarheiten mit Hilfe eines Experten ausräumen. Seriöse Unternehmen würden ihren Kunden diese Möglichkeit einräumen und unter Umständen auch Änderungen oder Nachbesserungen zustimmen.Tsp/dpa

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