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Immobilien: Kein Ärger beim Umzug

Worauf Verbraucher achten sollten

Eine Schadensmeldung an die Versicherung ist eigentlich eine unkomplizierte Angelegenheit. Das entsprechende Formular ist schnell ausgefüllt und abgeschickt, manchmal hat der Sachbearbeiter später noch ein paar Nachfragen, aber die Regulierung ist in der Regel fix in die Wege geleitet. Nicht aber unbedingt, wenn der Versicherer im Ausland sitzt – dann kann die Regulierung Nerven kosten.

So haben sich manche Umzugsunternehmen offenbar bei ausländischen Versicherungen gegen Schadensersatzansprüche abgesichert. Geht bei einem Umzug etwas zu Bruch, verweisen sie ihre Kunden an die Versicherung mit dem Hinweis, die Angelegenheit mit ihr zu klären. Wer sich darauf einlässt, darf – wenn er Pech hat – die Schadensmeldung auf Englisch verfassen und auch sämtliche Korrespondenz in der Fremdsprache abwickeln. Diesen Ärger kann man sich sparen, wie Verbraucherschützer anmerken. „Ich glaube, das ist eine Strategie, um Ansprüche abzuwimmeln“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Verbraucher sollten sich nicht auf diese Weise abspeisen lassen – dazu hätten sie auch gar keine Veranlassung. „Warum sollte ich mich darauf einlassen? Mein Ansprechpartner ist der Unternehmer. Der muss das regeln“, verweist die Verbraucherschützerin auf die eindeutige Rechtslage. Schließlich habe man mit dem Umzugsunternehmen einen Vertrag geschlossen und nicht mit dessen Versicherung. „Ich habe mit der Versicherung nichts zu tun“, betont Castelló. Hinzu komme, dass es in Deutschland nicht üblich ist, dass Schadensersatzansprüche weitergereicht werden. Einzige Ausnahme sei die Kfz-Haftpflicht, die Schäden direkt mit dem Geschädigten regelt.

„Das Umzugsunternehmen haftet“, stellt auch Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg klar. Ein solch unübliches Regulierungsprozedere müsse man daher nicht hinnehmen. Es ist wohl auch eher die Ausnahme: Zumindest sind beim BdV bislang noch keine Beschwerden eingegangen.

Davon einmal abgesehen, hätten es Kunden von Umzugsunternehmen selbst in der Hand, dass solcher Ärger gar nicht erst entsteht. Dazu müssten sie sich aber vor der Unterzeichnung eines Vertrages genauer informieren. „Die Leute lesen ihre Verträge oft nicht durch“, klagt Blunck. „Darin steht, wo was versichert ist und mit wem der Unternehmer zusammenarbeitet.“ Hinzu komme, dass Versicherungen für den Transport im Umzugswagen Zusatzleistungen sind, die der Umzugsunternehmer mit anbietet. Für seine Umzugshelfer muss er sowieso haften, wenn diese etwas kaputt machen.

„Bei wertvollem Hausrat würde ich mich aber nicht auf das Umzugsunternehmen verlassen, sondern lieber bei der Hausratversicherung einen Zuschlag zahlen“, sagt Blunck. So böten einige Versicherer an, den Hausrat auch während der Fahrt im Umzugslaster zu versichern. Der einmalige Beitrag für diese Zusatzversicherung richtet sich laut Blunck nach der Höhe der Versicherungssumme, sei aber meist nicht sehr hoch. Bei einem umzuziehenden Hausrat im Wert von 100 000 Euro betrage sie etwa 20 bis 40 Euro. Und sie sei nicht an ein Umzugsunternehmen gebunden, was praktisch für Verbraucher ist, die ihren Umzug in Eigenregie machen.

Auch die Wahl des Umzugsunternehmens entscheidet mit darüber, ob später Ärger droht oder nicht. Bei seriösen Anbietern, die zum Beispiel Mitglied im Branchenverband sind, der für gewisse Qualitätsstandards steht, dürften linke Touren unwahrscheinlicher sein.

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) hat eine Einigungsstelle ins Leben gerufen und eine Verfahrensordnung zur Schlichtung von Kundenbeschwerden verfasst. Geht beim Umzug mit einer der Mitgliedsfirmen etwas schief, können Verbraucher kostenlos diese Stelle anrufen. Ihr Spruch sei für die Unternehmen bindend, so der AMÖ. Sind Verbraucher nicht einverstanden, stehe ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. dpa

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