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Damit die Wärme nicht entweicht. Schon in zehn Jahren soll nach dem Willen der Bundesregierung der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent sinken. Foto: dpa

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Immobilien: Kein Zwang zum Klimaschutz

Energetische Modernisierung bleibt für Hauseigentümer freiwillig. Dafür sollen Fördergelder locken – nicht genug, meinen Experten

Bei der klimafreundlichen Sanierung von Gebäuden setzt die Bundesregierung weiter auf die freiwillige Initiative von Bauherren und Eigenheimbesitzern. Wie aus dem am Dienstag beschlossenen Energiekonzept hervorgeht, soll es entgegen den ursprünglichen Planungen keinen Zwang zur Sanierung von Altbauten mit hohem Energieverbrauch geben. Künftig sollen aber rund eine Milliarde Euro jährlich für die Förderung von Sanierung und Neubau zur Verfügung stehen – doppelt so viel wie ursprünglich geplant.

Im Energiekonzept heißt es, die Bundesregierung wolle „Anreize setzen, aber keine Zwangssanierungen anordnen“. Noch in einem ersten Entwurf von Anfang September war von einem steuerlichen Malus für jene Immobilienbesitzer die Rede, die staatliche Sanierungsvorgaben nicht erfüllen. „Es wird kein Zwang ausgeübt auf die Gebäudeeigentümer“, sagte jetzt Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) bei der Vorstellung der Pläne. „Wir wollen die Sanierung erreichen durch finanzielle Anreize.“

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2050 die deutschen Gebäude annähernd klimaneutral machen. Ab dem kommenden Jahr sollen zehn Jahre lang jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für die Sanierung und den Neubau sparsamer Gebäude zur Verfügung stehen, kündigte Ramsauer an. Damit gäbe es pro Jahr rund eine Milliarde Euro in dem Topf. Das ist deutlich weniger, als etwa im vergangenen und in diesem Jahr abgerufen wurde, als es einen Ansturm auf die Programme gab. Schon seit 2006 wird die Energiesanierung von Gebäuden gefördert, vor allem durch die Gewährung günstiger Kredite über die Staatsbank KfW.

Auch das Marktanreizprogramm für die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizung soll verlängert werden. Wie viel Geld für diese zweite Säule der Gebäudesanierung fließen soll, ist nun wieder unklar. Ein Betrag von 200 Millionen Euro jährlich, der noch im ersten Entwurf des Energiekonzepts gestanden hatte, findet sich nicht mehr wieder.

Bisher werden die Sanierung von Altbauten und der Neubau gefördert. Künftig sollen auch Bauherren in die Förderung einbezogen werden, die ihr altes Haus abreißen und neue Gebäude bauen, weil sich eine Sanierung nicht mehr lohnt. Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, bis 2050 jährlich zwei Prozent der Gebäude hierzulande zu sanieren statt bisher ein Prozent. Schon in zehn Jahren soll damit der Wärmebedarf um 20 Prozent runter gehen, bis 2050 in einer Größenordnung um 80 Prozent.

Leichter gesagt, als getan, meint allerdings die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Die Energieersparnis in Gebäuden sei weit weniger leicht zu realisieren und weit teurer als oft unterstellt, sagt deren Sprecher Alexander Wiech und führt eine Studie seines Verbands an, wonach ältere Häuser besser seien als ihr Ruf und die Einsparpotenziale geringer. Einfamilienhäuser von vor 1977 lägen nur um vier bis fünf Prozent über dem Durchschnittsverbrauch aller Bauklassen, Mehrfamilienhäuser sogar nur um zwei bis drei Prozent.

Folglich gehe auch die Rechnung oft nicht auf, dass hohe Investitionskosten sich durch hohe Energieersparnis rasch amortisieren, so Wiech. Zentrales Hindernis sei darüber hinaus, das Mieter-Vermieter-Dilemma: Der Vermieter hat die Investitionskosten, der Mieter die Ersparnis bei den Energiekosten. Unterm Strich fehle der Anreiz zum Investieren.

Experten sehen im Wesentlichen zwei Auswege: Zwang zur Modernisierung über schärfere rechtliche Vorgaben oder massive finanzielle Förderung als Anreiz. So fordert zum Beispiel die Deutsche Energie-Agentur (dena), das bereits mit einigem Erfolg laufende CO2-Gebäudesanierungsprogramm massiv aufzustocken. Tatsächlich stehen mit rund einer Milliarde Euro ab 2011 aber deutlich weniger Mittel zur Verfügung als in der Vergangenheit. So wurden 2006 bereits 1,5 Milliarden Euro öffentlicher Mittel dafür ausgegeben, 2009 rund zwei Milliarden und im laufenden Jahr 1,35 Milliarden Euro.

AFP, dapd und dpa

Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, die bis zum 31. August abgeschlossen wurden, können Immobilienbesitzer noch einen Zuschuss beantragen. Die Rechnung muss der staatlichen Bankengruppe KfW bis zum 30. November vorliegen. Abgerechnet werden kann die Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Für den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen gibt es 150 Euro pro Gerät, für die Optimierung der Wärmeverteilung an einer bestehenden Anlage ohne Erneuerung des Heizkessels 25 Prozent der Kosten.

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