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Udo Schumacher-Ritz ist Bausachverständiger und Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau.

© VQC

KfW-Förderung: Baufirma pleite – Bauherr ruiniert

Wie eine KfW-Förderung im Falle der Insolvenz gerettet werden kann.

Von Simone Andrea Mayer, dpa

Das Bauunternehmen geht pleite. Nun steht der Bauherr mit einem unbewohnbaren Rohbau da, verliert womöglich bereits gezahltes Geld, und zugleich drängt die Zeit, denn der Mietvertrag ist bereits gekündigt. Aber es gibt noch ein Problem, das viele erst später bemerken: Ohne die Unterlagen des Bauunternehmers kann der Bauherr die fest eingeplante Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht in Anspruch nehmen.

Eine Riesensumme für das Traumhaus fällt nachträglich noch aus. „Die KfW fordert dann Teile oder den ganzen Kredit zurück“, erläutert Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC) in Göttingen. „Das kann einen Bauherrn ruinieren.“ Dass ein Bauunternehmen Insolvenz anmelden muss, kommt laut dem Bauexperten aktuell nicht selten vor: Er schätzt, dass bis zu zehn Prozent der Neubauten und Sanierungen betroffen sind.

Und viele dieser Bauprojekte werden heute mit Geldern KfW mitfinanziert. Über die eigene Hausbank können die Gelder beantragt werden. So gibt es zum Beispiel für Sanierer zinsvergünstigte Darlehen für einzelne Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder die Fassadendämmung.

Aber die Förderkredite haben strikte Auflagen, die der Handwerker und das Bauunternehmen bestätigen muss. An die sogenannten Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten kommt der Bauherr aber nach der Insolvenz des Bauunternehmens meist nicht mehr. Oder er erhält keine Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben erledigt wurden.

Schumacher-Ritz rät in dem Fall Bauherren, die Hausbank über das Problem zu informieren. Und sich dann einen Experten zu suchen, der im Haus nachvollzieht, was das insolvente Unternehmen bereits gemacht hat. „Auch wenn das Haus schon fast fertig ist, man kann noch im Nachhinein einiges ermitteln“, sagt der Sachverständige. So könne etwa in Unterlagen nachvollzogen werden, wie dick die Dämmung des Dachstuhls ist oder ob die Fenster eine Zwei- oder Dreifachverglasung haben. „70 bis 80 Prozent der nötigen Informationen können so nachträglich beschafft werden“, sagt der Bauexperte. Auch Fotos ersetzen manches Dokument. Oder der Sachverständige kann darauf die Ausführung von Bauteilen nachvollziehen und mit den Angaben im Energieausweis vergleichen. Damit könne letztlich der Sachverständige guten Gewissens eine Abschlusserklärung ausstellen, die die KfW-Förderbank anfordert. (dpa)

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