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Immobilien: Kindermund als Klagegrund?

Der Nachwuchs kann nicht immer still sein. Aber was tun, wenn der Lärm überhand nimmt?

WAS STEHT INS HAUS?

Seit 40 Jahren wohnen wir in einem Doppelhaus. Vor etwa drei Jahren wurde auf dem Grundstück gegenüber gebaut. Eine Familie mit damals zwei (jetzt drei) Kindern zog in den Neubau ein. Die Kinder unserer neuen Nachbarn (sechs, vier und ein Jahr alt) schreien und brüllen ohne Rücksicht auf Verluste. Beschwerden werden völlig ignoriert. Ich möchte betonen, dass auch wir drei Kinder in unserem Haus groß gezogen haben. Wir selbst wissen, dass die auch mal brüllen und toben. Aber nicht immer! Haben wir irgendeine Chance gegen die Rücksichtslosigkeit und die Uneinsicht?

WAS STEHT IM GESETZ?

Sie können von den Nachbarn verlangen, dass diese die Störungen unterlassen. Notfalls können Sie dazu gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch können Sie eine Anzeige nach dem Immissionsschutz-Gesetz des Landes beim Bezirksamt erstatten. Dieses Gesetz verbietet während der Nachtzeit, 22 bis sechs Uhr, und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztags, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen erheblich gestört wird. Für den sonstigen Lärm während der Tageszeit ist nicht das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, sondern Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) anzuwenden. Durch diese Vorschrift wird mit einem Bußgeld bedroht, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Ob nach diesen rechtlichen Vorschriften eingeschritten werden kann, hängt nun davon ab, ob das Geschrei der Kinder rechtlich als Lärm zu qualifizieren ist. Die Geräusche spielender Kinder müssen nämlich in gewissem Umfang von jedem Nachbarn hingenommen werden – selbstverständlich dürfen Kinder spielen und dabei lachen, weinen und schreien, gerade auch in einem Wohngebiet. Ob die hinnehmbare Grenze überschritten wird, hängt vom Einzelfall ab und ist kaum justiziabel.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Nachbarschaftskonflikte sind in der Regel kaum juristisch zu lösen. Der Spruch „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" bringt zum Ausdruck, dass eine gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich ist. Fremde Lebensäußerungen werden dann als unangenehm empfunden, wenn die Beziehung selbst zwischen den Nachbarn gestört ist. Daher kann ich nur empfehlen, eine Mediation mit professioneller Hilfe zu erwägen. Mediation hat das Ziel, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem Sie und die Nachbarn über den Konflikt und dessen Hintergründe sprechen können. Sie erhalten eine Hilfestellung, wie Sie Ihren Streit konstruktiv, einvernehmlich und mit einer verbindlichen Vereinbarung beenden können. Kontaktadressen gibt es im Internet, zum Beispiel unter www.centrale-fuer-mediation.de.

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