zum Hauptinhalt

Kündigungsschutz: Schutz bei Kündigungen ausgedehnt

Ab 1. Oktober kann ein Wohnungseigentümer für die Dauer von zehn Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum keine Kündigung wegen Eigenbedarfs begründen.

Der Senat hat auf seiner Sitzung am Dienstag den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre in ganz Berlin ausgedehnt. Er hat dazu die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller (SPD) vorgelegte neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung erlassen. Damit wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung im Rahmen von Wohnungsumwandlungen deutlich verbessert. Die am 1. Oktober 2013 in Kraft tretende neue Verordnung hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Sie löst die bisherige „Kündigungsschutzklausel-Verordnung“ aus dem Jahr 2011 ab.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, begrüßte den erweiterten Kündigungsschutz: „Immerhin sind bereits 14 Prozent aller Berliner Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt worden“, sagt Wild. „In Wilmersdorf sind es bereits 29 Prozent, in Schöneberg 26 Prozent.“ Senator Müller sagte nach der Sitzung: „Der Senat trägt mit der neuen Rechtsverordnung den sich weiter verändernden Wohnungsmarktverhältnissen in Berlin Rechnung. Mit der neuen Kündigungsschutzklausel-Verordnung schaffen wir einen weiteren Baustein zur Sicherung der Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung.“

Mit der Verordnung wird nunmehr in ganz Berlin ein zehnjähriger Kündigungsschutz der Mieter im Falle der Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließenden Verkaufs festgelegt. Die vormaligen „Kündigungsschutzklausel-Verordnungen“ aus 2004 und 2011 umfassten nur einen siebenjährigen Schutz und galten nur in vier bzw. sechs Bezirken Berlins.

Der Landesverband Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen verurteilte die vom Senat beschlossene Kündigungsschutzklausel-Verordnung „als untauglichen Versuch, auf Kosten der Immobilienwirtschaft Wahlgeschenke zur Bundestagswahl zu verteilen“. Weder die Mietenentwicklung im Bestand noch die Anzahl von Umwandlungen rechtfertige „diese Überreaktion“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false