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Halbe-halbe bei der Provision. Käufer sollen Makler nicht allein bezahlen.

©  Christin Klose/dpa

Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern: Käufer und Verkäufer müssen sich Maklerprovision zukünftig teilen

Der Bundestag hat ein Gesetz über die Verteilung der Kosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen beschlossen. Das soll den Käufern zugute kommen.

Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU und SPD das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser beschlossen.

Damit soll die Maklerprovision bei beidseitiger Beauftragung künftig geteilt werden. Der Käufer muss seinen Anteil zudem erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

Verkäufer könnten Provisionsanteil auf Kaufpreise aufschlagen

„Mit diesem Gesetz wird die Teilung der Maklerkosten konsequent in ganz Deutschland angewendet – das schafft Vertragssicherheit und Transparenz“, sagte Sun Jensch, Geschäftsführerin beim Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, in einer ersten Stellungnahme. „Auch die Teilung der Maklerprovision bei einseitiger Beauftragung sehen wir positiv. Durch die flexiblere Regelung kann insbesondere dem Gefälle der Nachfrage zwischen Metropolen und dem ländlichen Raum Rechnung getragen werden.“

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht die Neuregelung kritisch. Er sieht keine Notwendigkeit, die Maklerkosten gesetzlich zu regulieren. „Jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers“, sagte IVD-Präsident Michael Schick der Deutschen Presse-Agentur. Diese Flexibilität werden künftig stark eingeschränkt.

Durch das Gesetz soll unter anderem verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Die FDP–Bundestagsabgeordnete Katharina Willkomm sagte allerdings vor der Verabschiedung des Vorhabens: „Die Verkäufer werden ihren Anteil auf den Kaufpreis aufschlagen – das Gesetz wird keine Entlastung bringen.“

Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete die neue Regelung als Beitrag zum Abbau von Hürden bei der Bildung von Wohneigentum: „Zukünftig heißt es nun „halbe-halbe“, Verkäufer und Käufer müssen sich die Provision teilen.

Das bedeutet massive finanzielle Entlastung und wird insbesondere vielen jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände ebnen. Durch die Teilung stellen wir gleichzeitig sicher, dass Makler auch dem Käufer verpflichtet bleiben und diesen kompetent beraten.“

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Diener zweier Herren zu seien, das gebe es weder in der Komödie noch auf dem Immobilienmarkt, sagte Christian Kühn für Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf. Zwar nehme man den Preisexzessen die Spitze, „dass aber die Menschen in der Breite entlastet werden, das ist grundfalsch“. Die Bundesregierung beschließe mit ihrer Stimmenmehrheit die Privilegierung der Makler.

Kühn bezeichnete den Berliner Bundestagsabgeordneten Luczak als "Schutzheiligen der Makler" und kritisierte, dass Makler "noch nicht einmal einen Sachkundenachweis" vorweisen müssen. Sowohl Makler als auch Verwalter kann jeder ohne eine berufliche Ausbildung werden.

Die Käufer von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften werden bei den Maklerkosten zumindest teilweise entlastet.
Die Käufer von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften werden bei den Maklerkosten zumindest teilweise entlastet.

© Imago/Newscast

Alle Parteien kritisieren hohe Kaufnebenkosten

Der AFD-Abgeordnete Lothar Maier sprach sich für eine gestaffelte Gebührenordnung für Makler aus wie es sie auch für Notare und Ärzte gibt. Caren Lay schlug für „Die Linke“ vor, die Maklerprovision auf zwei Prozent des Verkaufspreises zu begrenzen. So sei es zum Beispiel in Großbritannien geregelt. Der Traum vom Eigenheim rücke deshalb in immer weitere Ferne, „weil die Miete einen immer größeren Teil des Einkommens auffrisst“.

Die künftige Wehrbeauftragte Eva Högl warb nach elf Jahren im Bundestag in ihrer letzten Rede als Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Koalition und für Änderungen im Gewerbemietrecht. Hier müsse ein Mietspiegel eingeführt werden. Die SPD „hätte gerne das Prinzip Wer bestellt bezahlt eingeführt“, sagte die SPD-Politikerin. Die neue Regelung sei aber ein „Beitrag, dass die Kaufnebenkosten gerecht verteilt werden“.

Redner aller Parteien kritisierten die hohen Kaufnebenkosten, zu denen neben den Maklergebühren vor allem die Grunderwerbsteuern der Länder beitragen. „Hier ist vor allem der Bundesfinanzminister in der Pflicht, einen mit den Ländern abgestimmten Vorschlag zu machen. Darauf werden wir als Union weiter drängen“, sagt Luczak.

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