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Immobilien: Mieter darf Königsnatter behalten Beschwerden von Nachbarn beeindruckten Richter nicht

Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist ein Dauerstreit zwischen Mietern und Vermietern. Nun hat das Amtsgericht Bückeburg (AZ 73C353/99) einem Mieter recht gegeben, der gegen den Willen seiner Mitbewohner und des Vermieters seine Königsnatter nicht abgeben wollte.

Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist ein Dauerstreit zwischen Mietern und Vermietern. Nun hat das Amtsgericht Bückeburg (AZ 73C353/99) einem Mieter recht gegeben, der gegen den Willen seiner Mitbewohner und des Vermieters seine Königsnatter nicht abgeben wollte. Die Begründung der Richter: Die sachgemäße Nutzung der Wohnung werde durch die Schlange nicht beeinträchtigt, von der Natter gingen weder Geruchs noch Geräuschsbelästigungen aus. Die Schlange sei völlig ungiftig und stelle keine Gefahr für andere Mieter dar. ball

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