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Immobilien: Mietforderungen müssen nicht ins Leere laufen

Mieter, Vermieter und Hausverwalter können sich gegen Ausfälle versichern.

Während das Geld an Wert verliert, werden Immobilien als Wertanlage immer beliebter. Dementsprechend buhlt eine wachsende Masse an Maklern und Hausverwaltern um die Gunst der Eigentümer und Kapitalanleger. Es wird für sie immer wichtiger, sich von ihren Mitbewerbern abzuheben. Daher setzen sie, wenn es um die Akquise für die Vermittlung oder Betreuung eines Objektes geht, vermehrt auf seriöse Zusatzangebote wie die Mietausfallversicherung.

In der Regel zahlen Eigentümer für das Fehlverhalten ihrer Mieter, wenn es in der Immobilie zu Schäden kommt oder keine Miete mehr gezahlt wird - zusätzliches Kapital muss in die Wertanlage investiert werden. Mit der Mietausfallversicherung können Immobilienmakler und Hausverwalter diese potenziellen Gefahren von vornherein aus dem Weg räumen. Sie bieten ihren Kunden die Übernahme der Kosten für das erste Jahr an. Diese betragen jährlich für Mietausfälle in Höhe von sechs Monatsmieten 59 Euro oder in Höhe von zwölf Monatsmieten 99 Euro. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, Sachschäden abzusichern, wobei die Versicherungssumme nach Bedarf auf 10 000  Euro, 20 000 Euro oder 30 000 Euro festsetzbar ist. Dafür fallen jährlich entsprechend 29 Euro, 39 Euro oder 49 Euro an.

„Wir haben bisher ausschließlich positives Feedback von Maklern und Verwaltern bekommen“, so Robert Litwak, Geschäftsführer von vermietsicher.de. „Wenn sie ihren Klienten die Mietausfallversicherung anbieten“, sagt er, „fassen diese schnell Vertrauen, da sie davon ausgehen können, dass der Makler oder Verwalter nicht nur daran interessiert ist, schnelles Geld zu verdienen. Mit dieser Versicherung zeigen sie die Verantwortung, die sie gegenüber der Immobilie und dem Kapitalanleger übernehmen.“

Ein vergleichbares Produkt gibt es auch für Mieter. Für sie ist nicht zuletzt die Mietkaution – mit bis zu drei Monatsmieten – einer der der größten Posten bei einem Umzug.

Abhilfe bieten Mietkautionsversicherungen, dabei bürgt ein Versicherungsunternehmen für die Kaution. Der Versicherer verspricht für Ansprüche aus dem Mietverhältnis einzustehen – etwa bei Zahlungsrückstand, oder Schäden an der Wohnung – sollte der Mieter zahlungsunfähig oder -willig sein. Der Vorteil für den Mieter: Er muss zum Umzugszeitpunkt nicht so tief in die Tasche greifen.

Stattdessen zahlt er eine Grundgebühr sowie einen Jahresbeitrag, der prozentual von der versicherten Summe berechnet wird. „Das erspart so manchem, sein Konto zu überziehen, einen Kredit aufzunehmen oder sich Geld zu leihen", sagt Frank Liepner vom Deutschen Mietkautionsbund. Doch auch für liquide Kunden könne eine Kautionsversicherung eine Alternative sein: „Dank ihr kann ich über die betreffende Summe frei verfügen und sie zum Beispiel in Sachwerte investieren oder so anlegen, dass ich eine vernünftige Rendite bekomme.“ Allerdings gibt es einige Punkte, die vor dem Abschluss einer Mietauktionsversicherung bedacht werden sollten. „Man sollte sich vor allem darüber im Klaren sein, dass man durch das Zahlen der Beiträge im Schadensfall nicht, wie etwa bei einer Haftpflichtversicherung, aus dem Schneider ist“, erklärt Michael Sittig von der Zeitschrift „Finanztest“ (Stiftung Warentest).

Der Grund: Das Geld, dass der Vermieter im Ernstfall beim Versicherer anfordere, holten sich die Unternehmen vom Mieter wieder. Die gezahlten Gebühren – meist um die fünf bis sechs Prozent der Jahresmiete – werden weder mit der Schadenssumme verrechnet, noch nach Versicherungsende ausbezahlt.

„Die Bezeichnung Versicherung ist für dieses Produkt meiner Meinung nach sehr irreführend“, bemängelt deshalb Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Das Ganze sei und bleibe schließlich eine Bürgschaft, auch wenn ein Versicherer die Sicherheit gewähre. „In der Werbung der Unternehmen, die teils sehr plakativ ist, wird das aber oft nicht ausreichend klar“, findet er. So mancher realisiere daher erst, worauf er sich eingelassen habe, wenn er sich nach Auszug mit einer Forderung konfrontiert sehe.

Ebenfalls nicht klar dürfte vielen Kunden sein, dass die gewährte Sicherheit eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist. „Im Grunde bedeutet das, dass der Vermieter sich die Kautionssumme auszahlen lassen kann, ohne dass die Anspruchgrundlage geprüft werden muss“, erklärt Sittig. Zwar sei das nicht bei allen Anbietern der Fall – manche schauen genauer auf die Begründung und geben dem Versicherten die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor sie der Forderung folgen – aber auch hier ziehe der Mieter manchmal den Schwarzen Peter, wenn die Forderung unrechtmäßig ist.

Hat man sich mit den Rahmenbedingungen des Modells „Mietkautionsversicherung“ – das derzeit bei rund 2 von 20 Millionen neuer Mietverhältnisse pro Jahr zum Tragen kommt – vertraut gemacht und sieht es als attraktive Option, spricht prinzipiell nichts gegen seine Wahl. „Die Versicherungsunternehmen, mit denen die verschiedenen Anbieter zusammenarbeiten, sind respektabel“, erklärt Ropertz. Es könne aber auch lohnenswert sein, bei der Hausbank die Möglichkeit einer Bürgschaft zu erfragen – die Jahresbeiträge sind hier niedriger als bei den Versicherern. dpa/Tsp

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