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Mietrecht: Die neuesten Urteile zu Immobilien

Mieter in der Eigentümerversammlung, Sichtschutz auf de mBalkon, Satelleitenschüssel aus dem Fenster - Urteile zum Mietrecht

Mieter in Eigentümerversammlung

Die Versammlungen von Wohnungseigentümern sind nicht öffentlich. Das bedeutet, dass Mieter grundsätzlich nicht an diesen Versammlungen teilnehmen dürfen – es sei denn, ihr Vermieter hat sie dazu bevollmächtigt. Wird in einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, Mietern generell die Teilnahme zu erlauben, so wird dieser Beschluss auf Antrag eines Eigentümers vom Gericht für nichtig erklärt, weil damit gegen das Gesetz verstoßen würde (Amtsgericht Bochum, AZ: 94 C 26/08). büs

Sichtschutz auf dem Balkon

Hat ein Wohnungseigentümer auf seinem Balkon einen Sichtschutz angebracht, muss er die „spanische Wand“ wieder entfernen, wenn der Nachbar damit nicht einverstanden ist. Das hat das Landgericht Itzehoe in einem Fall entschieden, in dem ein Eigentümer den „vorher großzügigen Balkon“ durch den Schutz verändert hatte. Das dürfe er aber nicht ohne Zustimmung des Nachbarn, weil es sich dabei um eine „bauliche Veränderung“ handele, die beim Kauf nicht vorhanden war (AZ: 1 S (W) 1/07). büs

Satellitenschüssel am Fenster

Das „äußere Erscheinungsbild“ einer Wohnanlage ist immer wieder Thema. In einem Fall vor dem Amtsgericht Bonn hatte eine armenische Staatsangehörige an der Fensterbank ihrer Eigentumswohnung eine Parabolantenne montiert, um Fernsehprogramme aus der Heimat zu empfangen. Das durfte sie aber nicht, weil die Möglichkeit bestand, die Schüssel an den Aufbauten auf dem Flachdach zu installieren. So werde das äußere Erscheinungsbild der Anlage nicht beeinträchtigt (AZ: 4 C 129/08). büs

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