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Hintereinanderweg. Anders lassen sich eine Dusche, Toiletten- und Waschbecken in einem solchen Bad nicht anordnen.

© imago/Gerhard Leber

Milieuschutz in Berlin: Wie ein Schlauchbad für einen Rechtsstreit sorgt

Ein Hauseigentümer in Prenzlauer Berg möchte sein Bad um 35 Zentimeter verbreitern. Bezirksamt Pankow lehnt ab. Die Begründung: Das Haus liegt im Milieuschutzgebiet.

Manche Dinge sind nicht von Dauer, auch wenn sie schon jahrzehntealt sind. Die Rabitzwand im ersten Stock des Seitenflügels Stargarder Straße 55 löste sich kürzlich einfach in ihre Bestandteile auf. Materialermüdung. Da wohnte hier schon niemand mehr. Stephan Moll wollte die 36-Quadratmeter-Wohnung nach dem Auszug des letzten Mieters ohnehin gerade wieder in Schuss bringen. Der Hauseigentümer setzt seine Altbauwohnungen hier seit 2005 nach und nach instand.

Jetzt ist endlich die Ein-Zimmer-Wohnung rechts dran. Moll beantragte den Wiederaufbau der leichten Trennwand zwischen Küche und Bad beim Bezirk, dieses Mal in Trockenbauweise und leicht in die Küche hineinversetzt. Das hätte er vielleicht nicht tun und besser gleich zur Tat schreiten sollen. Die Wohnung steht nämlich jetzt leer, Moll beschreitet den Rechtsweg: Der Bezirk möchte, dass das Bad weiterhin eine Breite von 75 Zentimetern hat und beruft sich auf den Milieuschutz.

Als hätte Heinrich Zille (1858-1929) beim Grundriss den Pinsel geschwungen. Moll möchte das Bad auf 110 Zentimetern verbreitern, damit die neuen Mieter in Zukunft nicht über das Toilettenbecken steigen müssen, wenn sie in die Dusche gelangen wollen. Pankows Baustadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) hält das aber durchaus für einen gangbaren Weg. Er lehnte Molls Begehren ab. Schließlich liegt das Haus im Milieuschutzgebiet Helmholtzplatz.

Um 1900 war das eine tolle Sache

Schlauchbäder wie jenes in Prenzlauer Berg entstanden um 1910 und wurden als „Frankfurter Bad“ bezeichnet. Dusche (oder Badewanne) wurden in einer Nische der Küche oder sogar des Schlafraumes untergebracht. Der Badbereich wurde vom restlichen Raum durch einen Vorhang getrennt. Alternativ kam die vom Berliner Bauunternehmer (und Erfinder) Carl Rabitz ersonnene Rabitzwand zu Einsatz. Ihrer Struktur liegt ein verdrahtetes Metallgewebe zugrunde, das mit Gips- oder Zementputz verfestigt zur Leichtbauwand wird.

Um 1900 war das eine tolle Sache: Die Rabitzwand war leicht, und in jeder beliebigen Größe vor Ort zu erstellen, außerdem robust und preiswert. Allerdings: Wenn sie durch den Einbau von Elektro- und Wasserleitungen, Schaltern, sowie Bohren geschwächt wird, bricht sie stückchenweise auseinander: Der Putz, aus dem sie zu großen Teilen besteht, bröckelt schollenweise ab. So geschehen auch in der Stargarder Str. 55, SF, 1. OG rechts.

Im Jahr 1925 ergab eine Zählung in Berlin, dass gerade einmal 26,4 Prozent aller Wohnungen über Bäder verfügten, so der Berliner Mieterverein. Deshalb gab es im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zahlreiche „Volksbadeanstalten“ wie das Stadtbad Oderberger Straße, vor allem in ärmeren Wohngegenden, zu denen auch Prenzlauer Berg gehörte. Von technischen Neuerungen – die Erfindung der Dusche – profitierten im 20. Jahrhundert jene Mieter, die ihre unmodernisierten Altbauwohnungen mit einer Aufstelldusche nachrüsteten: Meist wurde dafür die Küchenkammer umfunktioniert. So auch in der „Mietskaserne“ Stargarder Straße 55.

Baustadtrat hält das Bad für zeitgemäß

Das aus der (Badezimmer-)Not geborene Provisorium – die einst von der Küche abgetrotzte 75 Zentimeter breite Fläche – wird Eigentümer Stephan Moll jetzt im ablehnenden Bescheid des Bezirksamtes als vollwertiges, sogar durchaus zeitgemäßes Bad präsentiert: „Anträge auf Grundrissveränderungen und Vergrößerungen von Bädern werden daher nur genehmigt, wenn Badewanne oder Dusche, ein WC und ein Handwaschbecken nicht in einem Raum der Wohnung vorhanden sind“, schreibt Baustadtrat Vollrad Kuhn ganz souverän.

Er hätte durchaus Ermessenspielräume, könnte einer Verbreiterung um 35 Zentimeter zustimmen. Sein positives Votum könnte allerdings leicht einen Präzedenzfall schaffen: Schlauchbäder gibt es in Berlin noch zu tausenden, zumal in Milieuschutzgebieten, die sich über das Stadtgebiet verweben wie ein Patchwork-Teppich. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, hält solche Regelungen für absurd. „Die ständige Ausweitung neuer Milieuschutzgebiete ist nicht förderlich für den Berliner Wohnungsmarkt. Dringend benötigte Investitionen in die Instandhaltung und den Wohnungsneubau bleiben durch diese einseitige Politik aus. In Milieuschutzgebieten kann es Wohneigentümern beispielsweise verboten werden, eine Trennwand zwischen Bad und Toilette zu entfernen, um ihr Badezimmer zu vergrößern.“

Auch Marion Haß, Geschäftsführerin Wirtschaft & Politik in der IHK Berlin, hält wenig von diesem Treiben auf Bezirksebene. Die Maßnahme ziele lediglich auf die Erhaltung des Status Quo ab und verhindere die Sanierung von Gebäuden und die nachhaltige Entwicklung von ganzen Stadtquartieren. „Die Bezirksverwaltungen in Berlin müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, zeitgemäßes Bauen und Sanieren zu ermöglichen und nicht zu behindern.“

Was sagen die DIN-Normen?

Stephan Moll demonstriert, dass der vom Bezirk gewünschte Wiederaufbau seines Bades die Baunormen verletzt.
Stephan Moll demonstriert, dass der vom Bezirk gewünschte Wiederaufbau seines Bades die Baunormen verletzt.

© Reinhart Bünger

Zeitgemäß sind Abstände und Bewegungsflächen zwischen den einzelnen Sanitäreinrichtungen, die bislang in der DIN 18022 festgelegt waren. Weil diese Norm ersatzlos gestrichen wurde, werden die Abstände für Bad- und Küchenmöbel nun in der DIN 68935 (Koordinationsmaße für Badmöbel, Geräte und Sanitärobjekte) geregelt. Darin sind jedoch nur wenige Angaben enthalten. So wird in der Praxis weiterhin nach der „alten“ DIN verfahren. Generell gelten diese Abstandsflächen als Mindestflächen vor den jeweiligen Sanitärobjekten:

- Mindestens 60 cm vor der Badewanne bei längsseitiger Montage

- Mindestens 70 cm vor Waschbecken

- Mindestens 70 cm vor Duschwannen

- Mindestens 60 cm vor Toilette oder Bidet

Von derartigen Bewegungsfreiheiten kann man in dem vom Bezirk gewünschten Retrobad in Prenzlauer Berg indessen nur träumen – selbst wenn es auf 110 Zentimeter verbreitert würde.

„Wenn man diesen Gedanken weiterdenkt, verfällt Berlin“

Was sagt denn eigentlich der Berliner Mieterverein zu solchen wiederherzustellenden Vorkriegsverhältnissen? „Rechtlich ist es konsequent“, lobt Reiner Wild Geschäftsführer Berliner Mieterverein e. V. Die Bezirke hätten „mehr oder wenige intelligente Kriterien aufgestellt“, um zu verhindern, dass mit baulichen Maßnahmen die Miete in die Höhe getrieben wird. Indessen ist nach der geltenden „Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Helmholtzplatz“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg“ vom 27. Mai 2014 an keiner Stelle die Rede von der Unzulässigkeit von Grundrissveränderungen.

Hauseigentümer Stephan Moll versteht das Vorgehen des Bezirks nicht. „Aufgrund der Mietpreisbremse liegt die Miete maximal bei 10,11 Euro pro Quadratmeter plus 10 Prozent bei Wiedervermietung – macht 11,12 Euro/m²“, sagt der gelernte Betriebswirt: „Diese Miete hätte ich auch ohne jede Sanierung bekommen. Und natürlich würde ich die Miete auch bekommen, wenn das Bad weiterhin nur 75 cm breit ist. Mehr Miete darf ich auch nicht nehmen, wenn jetzt das Bad etwas breiter wird. Somit wird durch die Maßnahme die Miethöhe überhaupt nicht berührt, sondern die Wohnung wird nur für die Menschen, die dort leben, lebenswerter gemacht. Und mein Bestand wird in Ordnung gebracht. Warum dies der Staat verhindern möchte, bleibt völlig unklar. Wenn man diesen Gedanken weiterdenkt, verfällt Berlin.“

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