zum Hauptinhalt

Immobilien: Nachträglicher Protest ist vergeblich Eigentümergemeinschaften dürfen gleichgültige Mitglieder übergehen

Wer sein Recht wahren will, muss sich einmischen. Offen zur Schau gestellte Gleichgültigkeit kann insbesondere unter Mitgliedern von Gemeinschaften von Immobilieneigentümern dazu führen, dass diese ihr Recht verwirken.

Wer sein Recht wahren will, muss sich einmischen. Offen zur Schau gestellte Gleichgültigkeit kann insbesondere unter Mitgliedern von Gemeinschaften von Immobilieneigentümern dazu führen, dass diese ihr Recht verwirken. Ein entsprechendes Urteil traf das Bayerische Oberste Landesgericht (Aktenzeichen: 2ZBR55/02). Damit wiesen sie die Klage von einem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ab, der zunächst keinen Einspruch gegen den Einbau eines Fensters in dem Gebäude eingelegt, nach Abschluss der Bauarbeiter dann aber auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes geklagt hatte.

Das zusätzliche Fenster darf bleiben, entschied das Bayerische Oberste Landgericht in letzter Instanz. Durch seine zur Schau getragenes Desinteresse habe der Eigentümer eine so genannte konkludente, also stillschweigende Zustimmung zum Umbau erteilt. Ihm hätte es vor allem nach dem vorhergegangenen Beschluss über die bereits zuvor eingebauten, sieben Dachfenster klar sein müssen, dass den Plänen für einen weiteren Ausbau des Dachgeschosses Taten folgen würden. Doch der Miteigentümer des Hauses hatte auf die Frage, ob er dem zusätzlichen Einbau eines achten Fensters zustimmen würde, geantwortet: „Das interessiert mich nicht.“ Die anderen Eigentümer hatten dies mit Fug und Recht als „Ja“ aufgefasst, so die Richter. ball

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false