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Immobilien: Nebenkosten – und die rechtlichen Regelungen

Mietverträge enthalten in der Regel Hinweise darauf, wie die bis zu 17 verschiedenen Nebenkosten abgerechnet werden. Dies erfolgt entweder detailliert oder mit Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.

Mietverträge enthalten in der Regel Hinweise darauf, wie die bis zu 17 verschiedenen Nebenkosten abgerechnet werden. Dies erfolgt entweder detailliert oder mit Hinweis auf die Betriebskostenverordnung. Mieter zahlen meistens monatliche Vorschüsse, doch in schöner Regelmäßigkeit reichen diese am Ende des Wirtschaftsjahres nicht aus, um die Kosten zu decken, so dass Nachzahlungen fällig sind. Hier beginnt oft der Streit. Dabei sind auf dem Gebiet kaum Gesetzeslücken übrig: Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung der Wärmelieferungen. Die anderen Betriebskosten (darunter Abwasser, Reinigung, Müllabfuhr) werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 556 ff) geregelt, hinzu kommt derzeit noch die zweite Berechnungsverordnung. Ab Januar 2004 wird diese durch die Betriebskostenverordnung ersetzt. Zudem hat der Mieter das Recht, alle Rechnungen des Vermieters einzusehen. Das erlaubt eine Überprüfung der Auslagen. Schwieriger ist die Prüfung der Wärmelieferung, weil die technischen Angaben für Laien schwer durchschaubar sind. Probleme gibt es auch in großen, wirtschaftlich zusammenhängenden Siedlungen – schon aufgrund der Fülle von Rechnungen und Belegen. Rechtsanwälte nehmen sich nicht immer gerne solcher Streitfälle an, weil die Gebühren im Vergleich zum Aufwand meistens gering sind. ball

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