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Ratgeber und Freund der Mieter. Das Programm Manko wurde speziell für Smartphones entwickelt.

©  Promo

Neue App: Bei Mietmängeln kann die Post über App abgehen

Können Mieter sich den Weg zum Anwalt sparen? Die neue Smartphone-Anwendung „Manko“ bietet juristische Hilfe. Ein Selbsttest.

Eine neue App verspricht ihren Anwendern, in nur 15 Minuten zur juristisch korrekten Anzeige von Wohnungsschäden und Mietminderungsansprüchen zu gelangen. „Manko – Erfolgreich gegen Wohnungsmängel“ – ein Erfolg versprechenden Name. Wird er der Aussage gerecht? „4 Schritte zu Ihrem Recht“, so lautet der Claim. Sollte das Leben wirklich einmal so einfach sein?

Das Hamburger Unternehmen Appteilung2 will mit ihrer neuen Applikation als Selbsthilfe-Tool um Mieter werben, die ihre Wohnung aufgrund von Wohnungsmängeln wie beispielsweise Schimmelbefall, Baulärm oder Heizungsausfall nur eingeschränkt nutzen können. Die App soll schnelle Hilfe bieten. Die Höhe einer Mietminderung soll geprüft, vor allem aber wird mithilfe der vom Mieter für seine Situation gewählten Eingaben kurzerhand ein Schreiben an den Vermieter gefertigt werden, welches entweder per E-Mail oder per Post an den Vermieter versendet werden kann. Die bundesweite Zustellung erfolgt über die Berliner Pin Mail AG.

Beginnen wir also mit dem ersten der „4 Schritte zum Recht“: „Mangel beschreiben“, heißt es zunächst: Das Nachbargebäude wird abgerissen und neu gebaut. Der Lärm ist unerträglich. So die Eingaben im Test. Nach Beschreibungen, wo die Mängel auftauchen, führt das Menü auf dem Smartphone weiter. „Seit wann besteht der Mangel?“ Den Baulärm erträgt die Testperson nun schon seit vier Wochen. Da der Mangel damit älter ist und dem Vermieter nicht angezeigt wurde, wird der Anwender in diesem Fall nun gewarnt: „Achtung! Hilfe lesen.“

Der nächste Klick führt zu einem Hinweis auf das Benutzerhandbuch von Manko. Das allerdings ist nur auf der Internetseite der Firma und im iBook Store erhältlich – steht jedoch immerhin kostenlos zum Download bereit. Ob der Umständlichkeit beschließt die Testperson, dass der Mangel wohl doch erst seit drei Wochen besteht. Und schon geht’s weiter: „Wird der Mangel schlimmer oder besser? Gibt es Einschränkungen?“, fragt das Gerät. Natürlich gibt es Einschränkungen! Die Testerin kann zu Hause nicht mehr arbeiten. Im nächsten Schritt werden die bisherigen Eingaben bestätigt, die Testerin wird beglückwünscht. Als Beweisstücke könnten noch Fotos hochgeladen oder Zeugen benannt werden.

Für eine Erstanzeige ist die App gut zu gebrauchen

Nun wird die zu fordernde Mietminderung berechnet, als genauer Betrag oder Prozentsatz. Wie praktisch. Nochmals soll unter fünf verschiedenen Situationen ausgewählt werden: War eine Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück zu Beginn des Mietvertrages bekannt? Wie intensiv ist der Baulärm? Situation 3 passt. „Geschafft“, heißt es auf dem Display. Jetzt darf „Anschreiben erstellen“ angeklickt werden. Die Spannung steigt. Eine weitere Wahlmöglichkeit: Soll der Vermieter den Mangel nur beseitigen oder soll auch die Miete gemindert werden. Na klar  – das wäre wünschenswert.

Aber wie bitte soll der Vermieter diesen Mangel – Bautätigkeit des Nachbarn – beseitigen? Tatsächlich: Im nun aufgeblätterten Anschreiben an den Vermieter wird dieser aufgefordert, den Mangel binnen 14 Tagen abzustellen. Die Mietminderung wird auf zehn Prozent berechnet. Was? Nur zehn Prozent, obwohl die Testperson in der gesamten Wohnung leidet? Begründet wird dieser Betrag mit Vergleichen zu Urteilen mehrerer Amts- und Landgerichte aus den achtziger und neunziger Jahren, das aktuellste Urteil datiert von 2002. Das Ergebnis überzeugt nicht wirklich. Also Test noch mal von vorne, anderer Mangel. Diesmal wird Wasser nicht ausreichend warm, wodurch das Baden und Duschen nur sehr eingeschränkt möglich ist – schlecht für Warmduscher. Dem stehen dieses Mal fünf Prozent Minderung zu, das Vermieteranschreiben ist identisch.

Fazit des Testversuches: Für „einfache“ Mängel und eine Erstanzeige ist die App gut zu gebrauchen. Sehr komfortabel ist das sogleich auszudruckende und zu versendende Anschreiben an den Vermieter. Der Nutzer hat die Möglichkeit, das Schreiben unmittelbar auf dem Touchscreen zu unterschreiben. Das Programm gibt dem Nutzer die Möglichkeit, zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung begründet und gefordert werden kann. Mehr als 150 verschiedene Mangelarten sollen laut Hersteller hinterlegt sein.

Die Urteilsdatenbank erscheint jedoch leider veraltet. Gleichwohl soll es die Möglichkeit geben, diese im Rahmen einer Update-Funktion regelmäßig zu aktualisieren. Zur Höhe der Mietminderung erhält der Anwender vorsichtige Richtwerte. Wenn die Aufforderung vom Vermieter allerdings ignoriert wird, muss der Mieter wohl ohnehin den Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen. Die App ist alles in allem eine gute Idee, sollte aber auf jeden Fall aktueller gestaltet und weiterentwickelt werden.

Manko ist im App Store und bei Google Play zum Preis von 2,69 Euro erhältlich. Weitere Informationen im Internet unter www.wohn-manko.de

Katrin Dittert, Mathias Münch

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