Immobilien: Oase Balkon – was erlaubt ist und was nicht
Grillen: Grundsätzlich einmal pro Monat zwischen Juni und September erlaubt, bei Einverständnis der Nachbarn auch öfter, Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren. Über Gestaltung (Möbel, Pflanzen etc.
Grillen: Grundsätzlich einmal pro Monat zwischen Juni und September erlaubt, bei Einverständnis der Nachbarn auch öfter, Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren.
Über Gestaltung (Möbel, Pflanzen etc.) entscheidet der Nutzer bzw. Eigentümer alleine. Allerdings: Bepflanzung darf Nachbarn nicht beeinträchtigen – Kletterpflanzen etwa.
Markisen oder Verglasungen sind bauliche Veränderungen: Zustimmung aller Hauseigentümer erforderlich.
Party: Bis 22 Uhr kein Problem, danach Lärmpegel senken oder in die Wohnung verlegen.
Mietminderung: Ist die Nutzbarkeit, etwa durch Taubenkot oder Kneipenlärm, stark eingeschränkt, darf die Miete um etwa fünf Prozent gemindert werden.
Parabolantennen:
Mieter muss Vermieter unterrichten, Antenne muss baurechtlich gestattet sein und am am
wenigsten störenden
Ort hängen.
Wäsche trocknen: Grundsätzlich erlaubt, auch mit Wäscheständer und Leine. Auch bei Verbot im Mietvertrag dürfen kleinere Mengen aufgehängt werden.
Rauchen: Kann nicht verboten werden. csi
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