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Recht: Urteile zu Immobilien

Grunderwerbsteuer, Mietkaution und Mietrecht - was sagt die Rechtsprechung?

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer darf sowohl auf das Grundstück selbst als auch auf die Immobilie auf dem Areal erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, dass auf den Kaufpreis bereits Mehrwertsteuer zu entrichten war. Dasselbe gilt, wenn ein unbebautes Grundstück gekauft und in einem einheitlichen Vertragswerk vereinbart wird, dass Bauleistungen noch ausgeführt werden. Der Europäische Gerichtshof sah darin keine doppelte Besteuerung des auf das Gebäude entfallenden Preises. (AZ: C 156/08)

Mietkaution

Das Gesetz räumt dem Mieter das Recht ein, eine Mietkaution entweder in einer Summe oder in bis zu drei Monatsraten zu zahlen. Steht dies nicht so im Mietvertrag, wird vom Mieter aber grundsätzlich eine Kaution gefordert, so muss er diese auch zahlen. Er darf dies nicht verweigern mit der Begründung, die Vereinbarung darüber sei wegen des fehlerhaften Vertrags grundsätzlich nichtig. Er kann aber in Raten zahlen, unabhängig davon, was der Vermieter fordert. (Landgericht Berlin, 67 S 147/07)

Mietrecht

Fällt ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus immer wieder dadurch auf, dass er Mitmieter beleidigt und durch nächtlichen Lärm belästigt, so kann ihn der Vermieter vor die Tür setzen, ohne ihn vorher abzumahnen. Derart heftige Störungen des Hausfriedens „begründen das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses“, so das Landgericht Coburg. Dass das Haus in einem sozialen Brennpunkt stehe, beeinträchtige die Rechtslage nicht, so das Gericht. (AZ: 32 S 85/08)büs

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