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Immobilien: Rechte und Pflichten

Infos zu Rechten und Pflichten gibt es beim Berliner Mieterverein (www.berlinermieterverein.

Infos zu Rechten und Pflichten gibt es beim Berliner Mieterverein (www.berlinermieterverein.de, Tel. (030) 226260) oder der Berliner Mietergemeinschaft (www.berliner-mietergemeinschaft.de, Tel. (030) 2168001).

Zum Nachlesen. Die kostenlose Broschüre „Gesund Wohnen durch richtiges Lüften und Heizen“ gibt es beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (www.bmvbw.de). Beim Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.org, Telefon (0340) 21030) gibt es den Ratgeber „Hilfe! Schimmel im Haus. Ursachen-Wirkungen-Abhilfe“.

Kehrpflicht. Bei Schneefall muss an Werktagen bis spätestens sieben Uhr geräumt und gestreut werden, so die meisten Gerichte. Kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei Unfällen vor dieser Zeit, so das Landgericht München (6 O 23924/04). Während starker, andauernder Schneefälle muss der Vermieter nicht ständig streuen und fegen. In der Regel reicht es zu beginnen, sobald es nur noch geringfügig schneit, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH VI ZR 49/83).Wiederholtes Streuen kann verlangt werden, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat. jub

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