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Immobilien: Riester baut mit

Zur Altersvorsorge werden rückwirkend zum 1.Januar nun auch Immobilien gefördert – aber wie?

Nach langer Debatte ist der „Wohn-Riester“ nun endlich unter Dach und Fach: Nicht nur für Rentensparpläne, sondern auch für Bau und Kauf der eigenen vier Wände soll es rückwirkend zum 1. Januar 2008 Zuschüsse und Steuererleichterungen geben. So können bis zu 2 100 Euro für Zins und Tilgung pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.

Allerdings lauern bei dem Modell auch einige Tücken, und nicht alle Fachleute sind begeistert. So verweist Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, auf die komplizierten Details. Auch habe die Finanzwirtschaft kaum ein Interesse am Vermarkten des für sie wenig lukrativen „Wohn-Riesters“. Deshalb ist Nauhausers Prognose: „Es wird sicher nur wenige Verträge geben.“ Grundsätzlich einig über die neue Förderung von Wohneigentum als Altersvorsorge waren sich Union und SPD bereits im November des vergangenen Jahres.

Demnach darf die reguläre Riester-Förderung von 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie den Kinderzuschlägen von 185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) auch zum Abstottern einer Hypothek verwendet werden. Alternativ kann die maximal mögliche Riester-Sparsumme – also Zulagen und Eigenanteil – von 2 100 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Das mindert je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro im Jahr.

Das wichtigste neue Detail aus der Fraktionsklausur in Bonn betrifft bereits laufende Riester-Verträge. Denn nun ist vorgesehen, dass man aus diesen die gesamte aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung herausziehen darf. Lange war in der Debatte, nur 50 oder 75 Prozent des Kapitals verwenden zu dürfen. Verbraucherschützer hielten das allerdings von Anfang an für unsinnig.

Dementsprechend findet Nauhauser die Neuerung auch „sehr, sehr positiv“. Sein Argument: Die Geldanlage im Riester-Vertrag bringt weniger als das, was eine Hypothek kostet. Jeder Euro, der nicht in ein 4,5 Prozent Zinsen teures Darlehen fließt, ist demnach von Vorteil und sorgt dafür, dass im Alter mehr Vermögen übrig ist.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Immobilienwirtschaft, die sich die Belebung des eigenen Geschäfts erhoffen, lobten die Entnahmemöglichkeit von 100 Prozent des angesparten Kapitals.

Dass die neue Wohnförderung trotzdem noch einiges Rätselraten auslösen dürfte, liegt vor allem an den Details der nachgelagerten Besteuerung. Das Prinzip gilt inzwischen für alle Arten der Altersvorsorge: Die Beiträge werden steuerfrei gestellt, dafür muss auf die Auszahlungen im Ruhestand der Obolus an den Fiskus entrichtet werden. Die Umsetzung des Prinzips ist allerdings bei der Wohnförderung besonders kompliziert.

So wird auf einem „Schattenkonto“ das über die Jahre aufgelaufene, staatlich geförderte Kapital samt zwei Prozent Zinsen pro Jahr registriert. Auf diese Summe werden dann im Rentenalter Steuern fällig. Dabei gibt es zwei Optionen: Zahlt man die Schuld auf einmal, gibt es einen Bonus von 30 Prozent, also nur 70 Prozent des Kapitals werden besteuert. Andernfalls kann man die Steuerschuld über bis zu 23 Jahre abstottern.

Zwar ist der Steuersatz bei Rentnern in der Regel niedriger als bei Arbeitnehmern, so dass bei der nachgelagerten Besteuerung oft weniger beim Staat hängen bleibt. Andererseits kann bei dem Modell im Alter ein erkleckliches Sümmchen für die Steuer zusammenkommen, dem – anders als bei der Riester-Rente – keine laufenden Einnahmen gegenüberstehen.

Verbraucherschützer Nauhauser weist noch auf ein anderes Problem hin. Um erst einmal die Mindestsumme von 15 000 Euro zur Entnahme für das Eigenkapital zusammenzubekommen – und auch das ist für ein Immobiliendarlehen nicht viel – muss man sieben Jahre lang die maximale Riester-Sparsumme von 2 100 Euro in einen Vertrag einzahlen. Da heißt es: früh anfangen. Derzeit dürfte nach Nauhausers Worten noch kaum einer der zehn Millionen Riester-Sparer so viel zusammen haben. Denn die Förderung mit dem Etikett Riester gibt es erst seit dem Jahr 2001.

Mehr im Internet unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de

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