zum Hauptinhalt

Immobilien: Schneller bauen

Das neue Berliner Regelwerk tritt am 1.Februar kommenden Jahres in Kraft.

Das neue Berliner Regelwerk tritt am 1.Februar kommenden Jahres in Kraft. Das Gesetz hat soeben das Abgeordnetenhaus passiert. Den genauen Wortlaut gibt es im Internet unter: www.stadtenwicklung.berlin.de im Bereich „Service“ unter „Gesetzestexte“, Stichwort: „Bauordnung“.

Näher ran. Der beim Bau von Ein und Zweifamilienhäusern einzuhaltende Abstand zu Nachbargrundstücken wird verkleinert: Bis zu drei Meter an die Grundstücksgrenze heran darf nun gebaut werden. Bei größeren Häusern sind 40 Prozent der Höhe des Gebäudes zulässig: bei einer zehn Meter hohen Wand also vier Meter Abstandsfläche. Ausnahme: Wohnräume mit großen Fenstern müssen neun Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.

Unterschiede zu Brandenburg. Im benachbarten Flächenstaat ist eine Novelle der Bauordnung bereits in Kraft. Im Unterschied zu Berlin kann der Bauherr dort wählen, ob er ein geregeltes Genehmigungsverfahren durchlaufen oder auf eigenes Risiko bauen möchte. In Berlin haben nur die Ämter die Möglichkeit, ein Projekt in das Genehmigungsverfahren hereinzuziehen. Experten rechnen mit Kontrollen nach Fertigstellung. ball

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false