Service: Neue Urteile zum Immobilienmarkt
Feuerwerk, Einliegerwohnung, Holzofen, Kinderwagen, Betriebskosten. Die Urteile im Miet- und Kaufrecht.
Neujahrsfeuerwerk
Feuert ein Hausbesitzer eine Leuchtrakete ab, die in einer Scheune auf dem Nachbargrundstück explodiert, hat der Nachbar trotz eines Schadens von 417 000 Euro keinen Ausgleichsanspruch. Ein solcher verschuldensunabhängiger Anspruch setzt voraus, dass die von der Rakete ausgehende Gefährdung „der konkreten Nutzung des Grundstücks zuzuordnen ist“. Das sei hier aber nicht der Fall, so zunächst der Bundesgerichtshof und dann das Oberlandesgericht Stuttgart. (AZ: 10 U 116/09)
Einliegerwohnung
Lebt ein Vermieter in einer Wohnung im eigenen Haus, so hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht für die im selben Haus gelegene vermietete Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Vermieter in diesem Haus auch noch eine Kellergeschosswohnung besitzt, die als dritte Wohnung zählt. Da es sich damit um ein Dreifamilienhaus handelt, steht dem Vermieter nur das übliche Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von bis zu neun Monaten zu. (Bundesgerichtshof, AZ: VIII ZR 90/10)
Holzofen
Ist ein von einem Privatmann in seinem Wohnzimmer installierter Holzofen vom Schornsteinfeger samt Abgasrohr abgenommen, so kann ein Nachbar, der in fünf Metern Entfernung sein Anwesen hat, nicht verlangen, dass der Ofen abgebaut wird. Der Mann hatte – zunächst behördlich, später gerichtlich – versucht, dem Ofenbesitzer das Anfeuern zu verbieten. Vergeblich. Weder Rauchbelästigungen noch gesundheitliche Beeinträchtigungen seien zu erwarten. (OVG Rheinland-Pfalz, AZ: 1 A 10876/09)
Kinderwagen
Mieter dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn es keine andere Abstellmöglichkeit im Haus gibt, der Mieter im zweiten Stock wohnt und der Aufzug zu eng für den Transport des Kinderwagens ist. Es sei den Mietern in einem solchen Fall nicht zuzumuten, den Wagen die Treppen hoch zu tragen, so das Landgericht Berlin. Auch das Argument „Brandschutz“ ließen die Richter nicht gelten, solange (wie hier) „eine konkrete Verletzung der Brandschutzbestimmungen“ nicht vorliege. (AZ: 63 S 487/0
Nebenkostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Abrechnung darüber nur einem von mehreren Mietern der Wohnung zugegangen ist – also nicht auch denen, die ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt sind. Dagegen hatte sich ein Ehepaar gewandt. Der Vermieter ist laut BGH berechtigt, „nach seinem Belieben jeden Schuldner ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen“. (AZ: VIII ZR 263/09) büs
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