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Service: Urteile im Mietrecht

Elefantengras und die Renovierung beim Auszug - neue Urteile.

Elefantengras

Weil Elefantengras weder als Busch noch als Baum einzuordnen ist, hat ein Hauseigentümer auch dann nicht das Recht, seinem Nachbarn die Beseitigung des Grases aufzuerlegen, wenn es in weniger als zwei Metern Abstand zu seinem Grundstück wuchert. Das Landgericht Coburg hat klargestellt, dass es sich bei der Pflanze um ein Staudengewächs handele, bei dem im Herbst alle über dem Boden wachsenden Teile absterben. Aus diesem Grund gelten die Mindestabstandsgrenzen nicht. (AZ: 32 S 23/09)

Renovierung

Kündigt ein Mieter die Wohnung und zieht er bereits vorzeitig aus, so schuldet er die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Das gelte allerdings nicht, so das Amtsgericht Neuruppin, wenn der Vermieter einem neuen Mieter die Räume zur Renovierung schon zu einem Zeitpunkt überlässt, in dem die Kündigungsfrist für den alten Mieter noch läuft. Der Mieter ist von dem Zeitpunkt an aus dem Schneider – auch dann, wenn der Vermieter vom Neumieter noch keine Miete erhält. (AZ: 42 C 273/08) Vermietung

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Räume an Messebesucher, so darf ihm nicht allein deswegen die steuerliche Berücksichtigung der Wohnung untersagt werden, weil er selbst in der Nähe lebt. Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass allein die Möglichkeit einer „Selbstnutzung“ nicht ausreiche, um den Steuervorteil zu versagen. Bei ausschließlicher Nutzung durch Messegäste ist von einer sogenannten Einkünfte-Erzielungsabsicht auszugehen, die Steuern sparen hilft. (AZ: IX R 11/07) büs

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