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Service: Urteile zu Immobilien

Aktuelle Urteile zum Thema Eigenberdarf, Türstehern in der Nachbarschaft, Routinekontrollen und Vermieterrecht.

Schwere Eigenbedarfskündigung Wenn der Eigenbedarf schon bei der Vermietung einer Wohnung abzusehen war, darf sich ein Vermieter bei der Kündigung nicht auf Eigenbedarf berufen. Das kann zum Beispiel aufgrund einer absehbaren Krankheitsentwicklung der Fall sein. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bremen weist der Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. (AZ: 4 C 513/07). dpa

Türsteher ist kein „Mietmangel“

Einen Betreiber eines Internetcafés ärgerte es, dass in unmittelbarer Nachbarschaft eine Diskothek eröffnet hatte, die von Türstehern kontrolliert wurde. Er sah darin einen „massiven“ Mangel – und minderte die Miete für sein Lokal. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Rostock feststellte: Die Gäste seines Cafès hatten nämlich eine zweite Zugangsmöglichkeit, an der kein „einschüchternder Türsteher“ stand. (AZ: 3 U 138/08). büs

Keine Routinekontrollen

Auch wenn ein Mietvertrag eine Klausel hat, die dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zuspricht, um „zur Prüfung des Wohnungszustandes in angemessenen Abständen“ sowie zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Tagen die Wohnung betreten zu dürfen, so hat der Eigentümer damit kein generelles Recht, die Wohnung zu besichtigen. Es müsse ein nachvollziehbarer Grund geäußert werden, so das Landgericht München II. (AZ: 12 S 1118/08) büs

Ehegatten kündigen zu zweit

Vor dem Landgericht Gießen wurde darüber verhandelt, ob eine Kündigung des Mietvertrages auch dann gültig ist, wenn im Kopf des Vertrages als Vermieter „die Eheleute ...“ eingetragen sind, der Mann jedoch allein unterschrieben hat und später auch die Kündigung nur von ihm unterzeichnet worden ist. Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt, weil auch der andere Ehegatte „Vermieter" ist: Beide Ehepartner müssen zeichnen. (Landgericht Gießen, 1 S 130/07) büs

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