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Service: Urteile zum Immobilienmarkt

Streupflicht, Hausschwamm, Schönheitsreparaturen: Die Urteile zum Mietrecht.

Streupflicht

Rutscht ein Passant vor einem Haus auf dem schneebedeckten Bürgersteig aus, kann er vom Eigentümer des Anwesens – beziehungsweise von dem zum Streuen verpflichteten Mieter – Schadenersatz verlangen. Behauptet der Verpflichtete, „es hätten Umstände vorgelegen, die ein Streuen zwecklos machten“, weil es bis kurz vor dem Unfall ununterbrochen geschneit habe, muss er dies nachweisen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Es sei seine Sache, wie er den entlastenden Nachweis erbringe. (AZ: VI ZR 219/04)

Hausschwamm

Kosten für Instandsetzungen nach außergewöhnlichen Schadensereignissen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen Naturkatastrophen wie etwa Hochwasser, aber auch private ungewöhnliche Ereignisse, etwa ein Wohnungsbrand. Den Fall einer „privaten Katastrophe“ bejahte das Niedersächsische Finanzgericht auch für den Fall, dass eine Wohnung mit Hausschwamm befallen ist. Hierbei handele es sich um einen besonderen Schicksalsschlag. (AZ: 12 K 10270/09)

Schönheitsreparatur

Hat ein Vermieter in der Klausel über die Ausführung von Schönheitsreparaturen auch nur einen kleinen Fehler gemacht, so ist die gesamte Klausel hinfällig – mit der Folge, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen auszuführen hat. Hier ging es um die Formulierung, dass der Mieter unter anderem „Fenster und Türen“ fachgerecht zu streichen habe. Dem Bundesgerichtshof fehlte an dieser Stelle der Hinweis, dass sowohl die Fenster als auch die Türen nur „innen“ zu streichen seien. (AZ: VIII ZR 222/09) büs

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