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Service: Urteile zum Miet- und Eigentumsrecht

Die neuesten Urteile zur Wohngebäudeversicherung, dem Nachbarrecht und Denkmalschutz.

Wohngebäudeversicherung

Wird die Markise eines Hausbesitzers bei einem „stürmischen Wind“ (= Windstärke 8) zerstört, so muss seine Wohngebäudeversicherung keinen Ersatz leisten, wenn der Mann sie nicht eingefahren hatte. Er könne nicht argumentieren, eine moderne Markise sei „wetterfest“. Gerade einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung (der Versicherte war 89 Jahre alt) müsse bewusst sein, dass Windstöße der Stärke 8 auch eine moderne Markise zerstören könnten, so das Amtsgericht München. (AZ: 112 C 31663/08)

Nachbarrecht

Anwohner können sich nicht gegen die Durchführung eines geplantes Rock-Festivals wehren, wenn die von ihnen behaupteten „erheblichen Lärmbelästigungen“ nicht zu befürchten sind. Hat die Stadtverwaltung durch Anordnungen die Einhaltung zugelassener Immissionsrichtwerte sichergestellt, so sei „dem Interesse der Anwohner daran, vor erheblichen Lärmbelästigungen geschützt zu sein, hinreichend Rechnung getragen“, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. (AZ: 12 L 1191/09)

Denkmalschutz

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch der Eigentümer eines „Neubaus“ als Denkmal beim Finanzamt steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann. Wird ein altes Fachwerkhaus „entkernt, wesentliche tragfähige Bauteile entfernt und erneuert sowie verstärkt und neu gegründet“, so handelt es sich zwar quasi um ein neues Gebäude. Dennoch sei es weiterhin als Denkmal zu schützen und dementsprechend mit erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu fördern. (AZ: X R 8/08) büs

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