zum Hauptinhalt

Immobilien: Sonntags muss der Rasenmäher ruhen Geregelte Zeiten für die Benutzung

Lärmintensive Geräte sind zu bestimmten Tageszeiten für Hobbygärtner tabu. Das gilt auch für Gerätschaften mit geringer Dezibelzahl.

Lärmintensive Geräte sind zu bestimmten Tageszeiten für Hobbygärtner tabu. Das gilt auch für Gerätschaften mit geringer Dezibelzahl. So dürfen Rasenmäher, elektrische Heckenscheren und Zerkleinerer nach Auskunft der Industrievereinigung Gartenbedarf (IVG) montags bis samstags ausschließlich zwischen sieben und 20 Uhr betrieben werden. Die selbe Regelung gilt für Vertikutierer und Rasentrimmer.

Enger sind die Zeiträume für Grastrimmer, Freischneider sowie Laubbläser und sammler: Sie dürfen montags bis samstags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr lärmen. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde aber Ausnahmegenehmigungen erteilen, so die IVG . Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false