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Gestern Behala-Gelände, heute Brache und morgen? Hier eine Alternativplanung des Architekten Carsten Joost, Mitinitiator des Netzwerks „Mediaspree versenken“.

©  Promo Carsten Joost

Spreeufer: Wie aus Kohle Gold werden kann

Vor der Neubebauung des Behala-Geländes geht es um Kompensationsgeschäfte.

Der Spreeraum entlang der Köpenicker Straße am ehemaligen Grenzverlauf zwischen Kreuzberg und Friedrichshain mit den vielen verlassenen Bauten und Brachen ist durch seine Industrie- und Denkmallandschaft geprägt.  1980 wurden am Viktoriaspeicher noch 250 000 Tonnen Kohle umgeschlagen – nachdem der Kohlengroßhandel 1960 vom Urbanhafen hierher verlagert worden war. Seit der Einstellung des Hafenbetriebes in den 1990er Jahren wurden die Flächen als Lager- und Gewerbestätten genutzt. Eine Vielzahl von Kleinbetrieben hat sich hier angesiedelt – vom Getränkehandel bis zu einer Altpapierannahme.

Zur Geschichte des Geländes gehört auch, dass die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (Behala) das Areal durch Zukauf um die Grundstücke Köpenicker Straße 27, 27a, 28 und 29 erweiterte und als hundertprozentige Tochter des Landes Berlin schließlich 2011 an den Investor Schimmang (Stuttgart) verkaufte. Dies stieß seinerzeit auf Kritik. Ein Behala-Sprecher wies die Vorwürfe der Initiative „Mediaspree versenken“ damals zurück, die den Verkauf als baupolitischen Skandal bezeichnet hatte.

Der Handelsregisterauszug der am 12. September 2011 gegründeten Schimmang Spreepark GmbH & Co. KG legt nahe, dass das Unternehmen den Weiterverkauf der Grundstücke an der Köpenicker Straße anstreben könnte. Unternehmensgegenstand ist nämlich: „Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken, ferner die Baubetreuung sowie der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere des Grundstücks in Berlin, Flur 192, Flurstück 532, Gebäude- und Freifläche, Köpenicker Straße 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29: 41202 Quadratmeter (Grundbuch von Luisenstadt Blatt 9069 BV Nr. 33)“.

Schimmang soll bereit sein, dem Galvanisierbetrieb Otek eine finanzielle Kompensation für eine Verlagerung des Betriebs an einen anderen Standort zu bezahlen. Spezialisiert ist das Unternehmen auf die Beschichtung von Metallen. Dabei werden galvanotechnische Verfahren mit Materialien wie Chrom, Nickel, Kupfer, Zinn oder Zink angewendet. Natürlich erwartet der Investor für sein finanzielles Engagement in Sachen Otek ein für ihn günstiges Baurecht auf dem erworbenen Gelände. Der Bezirk möchte deshalb, dass sich das Land an der Kompensation für die Verlagerung beteiligt, damit die baurechtlichen Forderungen des Investors gezügelt werden können.

Ohne Verlagerung des Galvanisierbetriebes sind hier die Abstandswerte, die eine EU-Richtlinie vorschreibt, offenbar nicht einzuhalten. Zwar lassen sich aus der Seveso-II-Richtlinie laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2013 keine konkreten Abstandsvorgaben ableiten. Aber „einige hundert Meter werden es schon sein müssen, wenn dort mit gefährlichen Substanzen umgegangen wird“, sagte Umweltrechtler Stefan Klinski, Professor für Wirtschaftsrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, auf Anfrage.

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