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Genossenschaftsbau in Modulbauweise. In Hobrechtsfelde setzt die "Bremer Höhe" auf Holz. Kurz hinter der Berliner Stadtgrenze wurde hier am 14. Juni 2019 Richtfest gefeiert.

© Bremer Höhe

„Stark überregelter Bereich“: Genossenschaften wollen vereint gegen Mietendeckel vorgehen

Genossenschaften fürchten die Auswirkungen des geplanten Mietendeckels in Berlin. Notfalls wollen sie vor Gericht ziehen.

Berlins Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften sind angesichts der Pläne des Senats, einen Mietendeckel über die Hauptstadt zu legen in großer Unruhe. „Eigentlich ist das kein Mietendeckel, sondern ein Mietenstopp“, sagte Ende Juni eine Teilnehmerin des Genossenschaftsforums e. V., einem Verein von knapp fünfzig Berliner und Potsdamern Wohnungsgenossenschaften zur Förderung und Diskussion der genossenschaftlicher Potenziale.

Ihre Genossenschaft hat kurz nach Bekanntwerden der Pläne des Senats ebenfalls die Preise erhöht, wie dies vom Eigentümer Haus & Grund allen Vermietern empfohlen worden war. In diesem Falle lagen die Mieten vor der Erhöhung bei 4,50 Euro pro Quadratmeter kalt.

Zu den Mitgliedern des Genossenschaftsforums gehören große und kleine, alte und junge Genossenschaften, die gut 145.000 Wohnungen in Berlin und Potsdam haben. Der Verein ist verbandsunabhängig .

Wie berichtet, befürchten die Genossenschaften fehlende Investitionsmittel für Instandhaltungen und für Neubauten aufgrund sinkender Einnahmen, sollten die rechtlich umstrittenen Mietendeckelungen in Berlin Realität werden. Sie bangen um ihre wirtschaftliche Stabilität.

Genossenschaften fordern Korrekturen beim Mietendeckel

Der Gesetzentwurf soll in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet werden und bis 15. Oktober vorliegen, um rechtzeitig durch das Abgeordnetenhaus verabschiedet zu werden. Der offiziell „Berliner Mietengesetz“ genannte „Mietendeckel“ soll für alle nicht preisgebundenen rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern fünf Jahre lang gelten – also auch für städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die Korrekturen am Entwurf fordern.

Wirtschaftliche Härtefälle der Vermieter sollen auf Antrag genehmigt werden können, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Voraussetzung aber sei der Nachweis einer „wirtschaftlichen Unterdeckung“. Es könnten dann im Einzelfall Mieterhöhungen genehmigt werden, sagte Senatorin Katrin Lompscher (Linke). Davon betroffene Mieter sollen unter bestimmten Voraussetzungen dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Nachdem bereits das „Bündnis Junge Genossenschaften Berlin“ in einem Positionspapier zum Berliner Mietendeckel beklagt hatte, dass der „sowieso stark überregelte Bereich der Wohnungsbewirtschaftung noch unattraktiver und aufwändiger wird“, rief die Wohnungsgenossenschaft „Grüne Mitte Hellersdorf“ am 26. Juni zu einem solidarischen Vorgehen aller Genossenschaften auf und schrieb an alle Branchenvertreter: „Wir wenden uns heute an Sie, weil wir der Überzeugung sind, dass wir unsere Aktivitäten branchenübergreifend bündeln und gemeinschaftlich versuchen sollten, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen beziehungsweise, wenn notwendig, auch eine gerichtliche Überprüfung anzustreben.“ 

Gezeichnet wurde das Schreiben von den Vorständen Andrej Eckhardt und Silke Braumann. Genossenschaften sind in verschiedenen Verbänden organisiert, viele von ihnen im BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., der auch die Interessen der Deutsche Wohnen vertritt.

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