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Immobilien: Stein auf Stein muss nicht immer sein

Fertighäuser sind so wertbeständig wie massiv gemauerte Eigenheime – doch Vorurteile bleiben

Glaubt man den Prospekten und der Werbung der Hersteller von Eigenheimen, dann gibt es kaum noch Unterschiede zwischen einem massiv errichteten Eigenheim und einem in der Fabrik vorproduzierten Fertighaus. Denn da gibt es Hersteller, die „Fertighäuser in Massivbauweise“ anbieten, oder sogar „Fertigbau-Massivhäuser“. Und auf der anderen Seite offerieren Bauträger, die eigentlich mit der Solidität der Stein für Stein errichteten Wände werben könnten, Eigenheime in Schnellmontage mit Wänden aus vorgefertigten Leichtbeton-Modulen unter dem Slogan: „Regendicht in einem Tag.“

Doch die Werbung trügt. „Ein Massivhaus ist aus Stein“, sagt Peter Dierk, Referent für Bauberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin, „und ein Fertighaus wird in Holzständerbauweise errichtet.“ Kurz, beim Massivhaus werde nach wie vor überwiegend Stein auf Stein gesetzt, dagegen werden die Fachwerkwände der Fertighäuser immer noch in Fabriken vorproduziert.

Dagegen sind zumindest die Vorlieben der Käufer deutlich verteilt: Der Marktanteil der Fertighäuser liegt im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser in den vergangenen Jahren konstant bei bundesweit etwa 13,5 Prozent. In Brandenburg und Berlin ist er allerdings etwas höher. Dort beträgt er nach Angaben des Bundesverbands deutscher Fertigbau (BDF) 17,9 beziehungsweise 21,6 Prozent. Warum das so ist, weiß man beim BDF allerdings auch nicht.

Eine schlechte Wahl haben die Berliner und Brandenburger jedoch nicht getroffen. Denn die Nachteile, die man den Fertigbauten zuschreibt, gelten heute nur noch mit großen Einschränkungen. So sei es beispielsweise eine Mär, sagt Verbraucherschützer Dierk, dass gemauerte Häuser eine längere Lebensdauer hätten. Sogar eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2002 attestiert Fertighäusern aus Holz die gleiche Wertbeständigkeit und Lebensdauer wie gemauerten Häusern. Dennoch haben teilweise sogar Banken noch Vorbehalte gegen Fertighäuser, so der Verbraucherschützer, obwohl Vorurteile wie diese „nichts mit der Qualität der Häuser zu tun haben.“

Als ein weiteres, großes Manko von Fertighäusern galten früher die engen Grenzen, die an die Planung des Grundrisses gesetzt waren. Auch diese Zeiten sind vorbei. „Fertighäuser sind heute fast 100 Prozent variabel", sagt Achim Hannot, Sprecher des BDFs. Der Kunde könne einer Firma sogar den Entwurf eines Architekten vorlegen – und der Lieferant baue dann das Haus nach diesen Plänen. Auch preislich unterscheiden sich Massivhaus und Fertighaus kaum noch voneinander. Ein eigener Architektenentwurf, Individualität und hochwertige Ausstattung müssen in beiden Fällen mit Extrakosten bezahlt werden. Ob die Wände vorproduziert sind oder Stein auf Stein gebaut werden, ist dabei zweitrangig.

Der vielleicht wichtigste Vorteil beim Erwerb eines Fertighauses dagegen, so Verbandssprecher Hannot, bleibe bestehen: Der Termin der Fertigstellung sowie der Endpreis garantiere der Lieferant. Doch auch hier versuchen Bauträger nachzuziehen undMassivhäuser zum Festpreis anzubieten. Dies ist allerdings nicht ganz ohne Risiko für die Baufirmen. Deshalb will der Fach- und Qualitätsverband Massivhäuser (FQM) seinen Mitgliedern eine Versicherung anbieten, um die Zusatzkosten solcher Fertigstellungs- und Gewährleistungsgarantien abzufedern.

Ein Problem bleibe jedoch auch in Zukunft bestehen: Einen garantierten Termin bis zur Fertigstellung von Massivbauten werde die Branche bis auf Weiteres nicht anbieten können. „Meistens gibt es doch irgendwelche Verzögerungen. Wir wollen aber dennoch die Absicherung des Bauherren sukzessive erhöhen“, so FQM-Sprecher Rüdiger Kunz.

Kunz rät Bauherren grundsätzlich, Verträge mit Bauunternehmen von einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. In Berlin koste diese Vorsichtsmaßnahme den Bauherrn rund 50 Euro. Verbraucherschützer Dierk bläst in dasselbe Horn: „Auch die Beschreibung der Bauleistungen sollten von Fachleuten untersucht werden.“ Hintergrund: In Verkaufsgesprächen wird einstweilen viel versprochen, was auf der Baustelle jedoch nur dann gehalten wird, wenn es in der Baubeschreibung schwarz auf weiß festgehalten ist. Kommt es zum Zerwürfnis mit der Baufirma, dann gilt grundsätzlich: Anspruch hat der Käufer nur auf solche Leistungen, die in der Beschreibung enthalten sind.

Dies gilt allerdings nicht nur für massiv errichtete Häuser. Denn auch bei Fertighäusern ist die Beschreibung entscheidend für das, was schließlich montiert wird. Vorsicht ist daher auch bei der Besichtigung von Musterhäusern geboten. Diese sind nach Erfahrungen der Stiftung Warentest einstweilen besser ausgestattet als Serienmodelle und verfügen manchmal über höhere Decken und mehr Quadratmeter als das Haus ab Werk.

Bauberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin, Telefon: (030) 312 80 01. Fach- und Qualitätsverband Massivhäuser e.V. (FQM), Telefon: (030) 75 62 17 07 oder im Internet: www.f-q-m-de Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), Telefon: (02224) 937 70 oder im Internet: www.bdf-ev.de

Bernd Hettlage

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