STEUERTIPP: Der Staat erlässt bei Leerstand Geld
Relativ neu ist für Vermieter die Möglichkeit, bei unverschuldetem Leerstand oder einer längeren Mietminderung Geld vom Staat zurückzubekommen. Als unverschuldet werten Steuerexperten zum Beispiel den sogenannten strukturellen Leerstand.
Relativ neu ist für Vermieter die Möglichkeit, bei unverschuldetem Leerstand oder einer längeren Mietminderung Geld vom Staat zurückzubekommen. Als unverschuldet werten Steuerexperten zum Beispiel den sogenannten strukturellen Leerstand. Das bedeutet: Wenn es an Mietern fehlt, weil die Einwohnerzahl einer Stadt oder Region sinkt, können je nach der Höhe der Ausfälle laut Bundessteuerberaterkammer 25 Prozent oder 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Diese Regelung gilt erstmals für die Grundsteuer des Jahres 2008. Abgabeschluss dafür ist der 31. März 2009. dpa
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