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STEUERTIPP: STEUERTIPP

Für Mietkautionskonten fällt Abgeltungssteuer anFür Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters laufen, fällt Abgeltungsteuer an. Zu zahlen sind 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Für Mietkautionskonten

fällt Abgeltungssteuer an

Für Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters laufen, fällt Abgeltungsteuer an. Zu zahlen sind 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Diese Zinsen sind allerdings vom Mieter zu versteuern. Werden die Mietkautionen mehrerer Mieter auf demselben Konto angelegt, ist der Vermieter verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen der Mieter abzugeben, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Auf Basis dieser Erklärung kann das Finanzamt die Höhe der dem Mieter zuzurechnenden Zinsen sowie die daraus resultierende Steuerlast feststellen. Das Finanzamt hat aber auch die Möglichkeit, von einer einheitlichen und gesonderten Feststellung dieser Einkünfte abzusehen und einen negativen Feststellungsbescheid zu erlassen. In diesem Fall muss der Vermieter den Mietern diesen Bescheid sowie die Steuerbescheinigung des Kreditinstituts in Kopie zur Verfügung stellen, bei dem das Konto geführt wird. Außerdem muss der Vermieter dem Mieter die Höhe der auf ihn entfallenden Zinsen und die Höhe der einbehaltenen Abgeltungsteuer mitteilen. dpa

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