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Immobilien: Streit an der Goldküste

Am Heiligen See in Potsdam, wo der Modeschöpfer Wolfgang Joop eine Villa besitzt, gibt es Ärger um Bauten und Stege Manche ragen zu weit ins Wasser. Die Schlösser- und Gärten-Stiftung mahnt, die Nachbarn klagen

In Potsdam haben in den vergangenen Jahren viele der Reichen und Einflussreichen der neuen Berliner Republik Immobilien erworben: Starmoderator Günter Jauch zum Beispiel, eine Kosmetik-Erbin mit ihrem Ehemann, Modezar Wolfgang Joop, ein Hamburger Bauunternehmer. Sie alle schätzen die malerische Lage. Eine besonders schöne Lage in Potsdam ist der Heilige See. Dort genießt man die Aussicht auf die historische Gartenanlage – und die Möglichkeit, mit Ruderbooten und Flößen in See zu stechen und zu baden. Die meisten Seeanrainer haben deshalb Bootsstege angelegt.

Einige von ihnen werden deshalb in Kürze Post von der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg erhalten. Der Grund: „Am Heiligen See wurden Stege gebaut, die größer sind als zulässig,“ so die Stiftung. Nicht nur viele der Stege sind üppiger ausgefallen als erlaubt. Klärungsbedarf gibt auch wegen frisch errichteter Uferbefestigungen, umstrittener Sommer-Pavillons sowie einer nahe am Wasser platzierter Skulptur.

Die Sorgen der Stiftung gelten dem Erbe von Friedrich Wilhelm II. Der Preussische König hatte nicht nur den Neuen Garten, sondern auch viele kleine Grundstücksstreifen am heute privat genutzten Villen-Ufer erworben, damit der Ausblick aus seinem Marmorpalais nicht durch unliebsame Bauten beeinträchtig werde. Diese Landstreifen liegen zwischen einigen der Villen und dem Wasser – und gehören wie der See und der Neue Garten zum Unesco-Weltkulturerbe. Um das Ensemble zu schützen, schränken nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch Gesetze die Gestaltungsmöglichkeiten der Seeanrainer ein: Vor einem Bau zu beachten sind Denkmalschutz, Naturschutz, Wassergesetz und Bauordnung.

Doch auch in dieser prominenten Lage gilt, was bei privaten oder gewerblichen Bauprojekten oft der Fall ist: So ganz genau werden die Gesetze nicht genommen. Die Behörden lassen in der Regel Milde walten. Und wenn Tatsachen erst einmal geschaffen sind, Neubauten ohne Genehmigung errichtet wurden oder gegen Bestimmungen verstoßen, kommt es nur selten zu einem zwangsweisen Abriss oder einem Rückbau.

Auch bei der Schlösser- und Gärten-Stiftung werden die Worte vorsichtig gewählt: „Wir rechnen mit dem Verständnis der Eigentümer, dass die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten werden“, sagt Sprecherin Elvira Kühn. Diese Vorgaben sind sehr eng: Bauten jeder Art sind am Ufer und am fünf Meter breiten Uferstreifen genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für Bepflanzungen des Ufergürtels. Auch die Bestimmungen hinsichtlich der Stege sind klar: Sie dürfen am Heiligen See eine „maximale Länge von drei Metern und eine maximale Breite von 1,20 Metern mit einer Höhe von maximal 0,40 Metern über der Wasseroberfläche nicht überschreiten“, heißt es in einem Brief an Anrainer. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, dann kann die untere Wasserbehörde „die Beseitigung von nicht genehmigten Anlagen anordnen. Sie soll die Beseitigung anordnen.“ So steht es im Gesetz

So weit will es die Stiftung nicht kommen lassen. Sie sucht das Gespräch – und setzt auch in Fällen auf Einsicht, bei denen den Anwohnern korrektes Verhalten weh tun dürfte: So ist auch eine gerade errichtete Freitreppe mitsamt Uferbefestigung vermutlich mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren. Auch darüber dürfte die Schlösser-Stiftung das „Gespräch mit den Anrainern“ suchen.

Diese pflegen untereinander mittlerweile einen drastischeren Ton und ziehen auch schon mal zu Gericht. Wo die Stiftung auf Entgegenkommen setzt, verlangen Nachbarn gelegentlich harte Konsequenzen: So setzte der Eigentümer eines der Grundstücke am Heiligen See, Rechtsanwalt Gunnar Schnabel, die Beseitigung einer Baumreihe auf einem Nachbargrundstück durch, weil diese ihm den Blick auf das Marmorpalais von Friedrich Wilhelm II. versperre. Einen anderen Nachbarn veranlasste er zum Abbau von Flutlichtstrahlern, mit denen eine Villa beleuchtet wurde, weil es dadurch „Nachts so hell wie am Tage war“.

Über die Steg-Angelegenheiten sagt Schnabel: „Hier misst die Stiftung mit zweierlei Maß.“ Er habe bei seinem eigenen Wasserzugang wie bei allen seinen Planungen alle Vorschriften genau beachtet. Und nun müsse er sehen, wie um ihn herum offenbar ohne Folgen prächtiger geplant wird. „Die Steganlagen auf beiden Joop-Grundstücken am Heiligen See sind illegal. Dasselbe gilt für diese sonderbare Skulptur am Ufer.“ Das gut zwei Meter große Kunstwerk, das im Zentrum der Joopschen Gartenanlage steht, heißt „The angel of the north“, stammt von dem britischen Künstler Anthony Gormley und stellt einen nackten Mann mit ausgebreiteten Flügeln da. Joop-Sprecher Lemberg kontert: Vor der Sanierung der historischen Villa seien selbstverständlich Baugenehmigungen eingeholt worden und eine Endabnahme habe ebenfalls stattgefunden.

Rechtsanwalt Schnabel selbst steht mit seinem Anwesen auch unter kritischer Beobachtung der Nachbarn: „Was in Potsdam genehmigt wird und warum, ist kaum zu durchschauen“, sagt Edwin Lemberg, Sprecher von Modeschöpfer Wolfgang Joop. „Niemand versteht, warum das schweinerosafarbene Haus mit grünem Dach so dicht am Wasser genehmigt wurde", kritisiert er. Schnabel weist das zurück. Die Farbe seines Hauses hätten ihm die Denkmalschützer vorgeschrieben.

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