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Immobilien: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, sollte zuvor „Teilungserklärung“ sowie „Gemeinschaftsordnung“ einsehen. Ihnen sind genaue Beschreibungen der Immobilie zu entnehmen sowie Rechte und Pflichten des Eigentümers.

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, sollte zuvor „Teilungserklärung“ sowie „Gemeinschaftsordnung“ einsehen. Ihnen sind genaue Beschreibungen der Immobilie zu entnehmen sowie Rechte und Pflichten des Eigentümers. Besonders wichtig: Die Verteilung der Stimmrechte in der Eigentümerversammlung. Selten erhält, wie im Gesetz vorgeschlagen, jeder Eigentümer eine Stimme. Häufiger ist jeder „Einheit“ eine Stimme zugewiesen. Vorsicht: Auch ein Stellplatz kann eine Einheiten sein, und bei größeren Anlagen kann der Eigentümer aller Stellplätze allein dadurch eine Stimmenmehrheit in der Gemeinschaft haben. Mit dieser Mehrheit kann er Beschlüsse durchsetzen. Allerdings weist Dieter Blümel, Sprecher von Haus und Grund, auf eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den so genannten Zitterbeschlüssen aus dem Jahr 2002 hin: Demnach sind nur noch einstimmig gefasste Beschlüsse gerichtlich nicht mehr anfechtbar. Von großer Bedeutung ist auch der Verteilungsschlüssel für die Gemeinschaftskosten: Er regelt, welcher Anteil der im Haus insgesamt anfallende Kosten auf eine einzelne Wohnung entfällt. Dies entscheidet nicht nur über die Höhe des monatlichen „Wohngeldes“, sondern auch über den Anteil an größeren Reparaturarbeiten an Dach oder Fassade oder an sonstigen „Sonderumlagen“. ball

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