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TIERE IN DER WOHNUNG: Kaninchen und Hamster gehen immer

Vermieter dürfen die Tierhaltung in der Mietwohnung nicht pauschal untersagen. Steht eine solche Klausel im Vertrag, ist sie unzulässig.

Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in mehreren Fällen entschieden. Denn Tiere, die „von sich aus keine Belästigung“ hervorrufen, darf der Eigentümer nicht ablehnen.

Zu diesen Tieren zählen die sogenannten Kleintiere, also zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögel. Hunde sind von dieser Regel üblicherweise ausgenommen. Das Amtsgericht Hamburg entschied aber, dass ein Yorkshire-Terrier nicht abgeschafft werden musste (AZ: 46 C 552/02).

Denn bis zur Klage der Vermieterin gab es keine Beschwerden von den Nachbarn über die kleine Hündin. Wenn dagegen in einer Wohnungsanlage die Eigentümer übereinkommen, dass Hunde nicht erwünscht sind, müssen sich auch alle Eigentümer daran halten. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZB 5/95). dpa

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