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© dpa

Unwetter: Sturmschäden richtig versichern

Wie sich Haus- und Wohnungseigentümer gegen Naturgewalten wappnen.

Starkregen, Stürme, Gewitter mit Blitz und Hagel – Sommerzeit ist Unwetterzeit. Auch wenn Deutschland in den vergangenen 14 Tagen von der Sonne meist verwöhnt wurde. Der nächste Regenguss kommt bestimmt. Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer und nicht selten auch Brände durch Blitzeinschlag machen Hausbesitzern dann das Leben schwer. Doch welche Versicherungen kommen eigentlich für solche Zerstörungen auf?

Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter betreffen nach Angaben des zweitgrößten deutschen Versicherers Ergo die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt alles ab, was am Haus selbst kaputt geht. Die Schadenspalette reicht von abgedeckten Dächern über beschädigte Schornsteine bis hin zu entwurzelten Bäumen, die auf das Gebäude stürzen.

„Für Sturmschäden am Eigenheim kommt die Wohngebäudeversicherung auf“, bestätigt auch Christian Kluft von der Ergo-Tochter Victoria Versicherung. „Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von Windstärke acht oder mehr, das heißt ab 63 Stundenkilometer.“ Wichtig sei aber, dass man Sturmschäden ausdrücklich mitversichert habe. Auch Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Hundehütten oder Zäune müssen zusätzlich zum Wohnhaus in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Stürzt ein Baum durch einen Sturm aufs Dach und beschädigt der anschließend einsetzende Regen das Mobiliar, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert, betont Christian Kluft. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht von mehreren Wohnungen gleichzeitig benutzt werden und keinen gewerblichen Zwecken dienen. Auch vom Sturm eingedrückte Fenster und die entstandenen Folgeschäden werden meist ersetzt. Wer seine Fenster allerdings „auf Kipp“ stellt und peitschenden Regen so geradezu einlädt, sich auf Teppichen und Mobiliar breit zu machen, muss damit rechnen, dass seine Versicherung ihm die rote Karte zeigt.

Beschädigen herabfallende Dachziegel das Nachbargebäude, geparkte Autos oder verletzen gar Menschen, kann dies schnell zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Hauseigentümer führen. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft hier die Privathaftpflichtversicherung, bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Alternativ greift bei Sturmschäden am Auto allerdings auch die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters. Dieser hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. „Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko wird dadurch nicht belastet“, betont Versicherungsexperte Kluft.

Weit unangenehmere Folgen – zumindest versicherungstechnisch – haben die zum Teil meterhohen Wasserstände in Kellern mit den daraus resultierenden Verwüstungen an Gebäude und Mobiliar. Hier zahlen weder Hausrat- noch Wohngebäudeversicherung. Denn sie decken meist nur Überschwemmungen durch Leitungswasser ab, etwa nach einem Rohrbruch. Wer sich gegen Wasserschäden durch Unwetter schützen will, sollte zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen.

Zerstört ein Blitz Teile eines Hauses oder das Mobiliar, sind wiederum die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherer am Zuge. Schlägt er zum Beispiel in eine Stromleitung ein, können Fernseher und andere Geräte bis hin zum Computer beschädigt werden. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung aber nur, wenn sie sogenannte Überspannungsschäden einschließt. mit AP

Was für Schäden welche Versicherung übernimmt steht in den Broschüren „Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung“ sowie „Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Beide stehen unter www.gdv.de zum Download bereit oder können unter der Faxnummer 030/2020 6604 bestellt werden.

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