zum Hauptinhalt
Düstere Ahnung. Zieht ein Unwetter auf, ist es für die Beseitigung von Vorschäden zu spät. Was der Sturm anrichtet, sollte man für die Versicherung dokumentieren.

© Dörken/panthermedia

Unwetterschäden: Keine Ruhe vor dem Sturm

Wer Unwetterschäden vorbeugen will, sollte in windstillen Zeiten damit anfangen.

Schwere Böen, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer: Die Sturmtiefs „Elon“ und „Felix“ hatten es in sich. Wer als Hausbesitzer Schäden vorbeugen will, sollte schon in windstillen Zeiten damit anfangen. „Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, müssen Eigentümer sicherstellen, dass niemand durch ihre Unachtsamkeit zu Schaden kommt“, sagt Corinna Kodim, Referentin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund Deutschland.

Der Verband empfiehlt, Häuser zweimal im Jahr zu kontrollieren: Im Frühjahr sollte man schauen, ob Frost das Mauerwerk gesprengt hat, Rohre gebrochen oder Ziegel lose sind. Auch Dachgärten in der Anpflanzungsphase brauchen ein wachsames Auge. Die Kontrolle von steilen Ziegeldächern sollte man aus Sicherheitsgründen aber einem Dachdecker überlassen, sagt Kodim. Im Herbst müssen außerdem Markisen, Gartenmöbel, Blumentöpfe und andere lose Gegenstände weggeräumt werden. „Wenn dann eine Sturmwarnung kommt, sollte man noch mal schauen, ob alles gut gesichert ist“, sagt Corinna Kodim.

Eigentümer haben auch die Verpflichtung, zu kontrollieren, ob Bäume auf ihrem Grundstück morsch oder krank sind. „Problematisch sind große Bäume, die dicht am Haus stehen. Sie scheuern bei Sturm mit ihren Ästen an Fassaden und Regenrinnen. Dabei können Bauteile beschädigt und gelockert werden“, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Bis die Gefahr beseitigt ist, müsse die Gefahrenzone darunter abgesperrt werden.

Mängel unverzüglich dem Vermieter anzeigen

Wichtig zu wissen: Bei einer Wohngebäudeversicherung sind Schäden oft erst ab einer bestimmten Windstärke abgedeckt. „Die Versicherung springt in der Regel erst ab Windstärke 8 ein, weil darunter nichts passieren darf, wenn das Haus gut gesichert ist“, sagt Kodim. Sie empfiehlt, auch eine Hausratversicherung abzuschließen, falls Inventar durch einen Sturm zu Schaden kommt, etwa weil Regenwasser eindringt.

Ist das Haus nach einem Sturm beschädigt, sollte man die Versicherung sofort benachrichtigen und Fotos von den Schäden machen, rät die Expertin. „In der Regel kommen die Versicherungsvertreter relativ zeitnah, um den Schaden selbst zu begutachten.“ In der Zwischenzeit sind Versicherungsnehmer verpflichtet, eventuellen Folgeschäden vorzubeugen.

Auch Mieter sollten schnell handeln, wenn ein Schaden auftritt, rät Wibke Werner, Juristin beim Berliner Mieterverein. „Einen Mangel, für den der Vermieter zuständig ist, muss der Mieter unverzüglich anzeigen“, sagt sie. Wenn es eilt, telefonisch, danach aber auch schriftlich. Korrekterweise enthält solch eine Nachricht eine Beschreibung des Schadens, die Aufforderung, ihn zu beheben, und eine Frist, bis wann dies geschehen sollte, informiert Werner. Passiert daraufhin nichts, könne der Mieter eine sogenannte Ersatzvornahme androhen. Das heißt, er übernimmt die Handwerkerrechnung zunächst selbst. Auch dies sollten Mieter immer schriftlich ankündigen.

Sturmschäden möglichst schnell beseitigen zu lassen, müsste aber ohnehin im Interesse der Hauseigentümers sein. Besonders wichtig ist das beim Dach: „Wenn sich Ziegel gelöst oder schwere Äste die Dachhaut durchschlagen haben, sollte die Dachfläche so schnell wie möglich wieder geschlossen werden“, empfiehlt der Bausachverständige Herbert Oberhagemann vom VPB. „Notfalls sollten Löcher im Dach zunächst mit einer Folie geschlossen werden, sonst dringt Regen in die Dachkonstruktion ein. Die Dämmung wird durchnässt, verliert ihre Dämmwirkung und es besteht Schimmelgefahr.“

Auch auf dem Rohbau nach dem Rechten sehen

Bei der Sicherung eines solchen Schadens darf man auf erste Hilfe durch die Feuerwehr hoffen. „Wir haben Folien und Planen auf dem Wagen“, sagt Brandamtsrat Stephan Fleischer von der Pressestelle der Berliner Feuerwehr. Allerdings müssen seine Kollegen, wenn der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, Prioritäten setzen. „Wie dringend ein Schaden beseitigt werden muss, entscheiden die Einsatzkräfte vor Ort“, sagt Fleischer. Das heißt beispielsweise, „dass nicht jeder verrückte Ziegel aus der Regenrinne geholt wird“. Manchmal reiche auch ein Absperrband aus, um eine Gefahr zu bannen.

Wenn nach einem Sturm auf den ersten Blick kein Schaden zu sehen ist, sollten Eigentümer trotzdem eine Runde machen, Antennen und Schornsteine anschauen, Fotovoltaik- oder Solarthermiemodule prüfen, sagt Corinna Kodim von Haus & Grund. „Auch auf Risse im Putz sollte man achten, denn sie sind Angriffspunkte für Wind und Regen, die den Schaden schnell größer machen.“

Bauherren, deren Heim noch im Rohbau steht, sollten auf der Baustelle ebenfalls nach dem Rechten sehen. Zwar ist deren Sicherung eigentlich Sache der Baufirmen. „Aber die kümmern sich nicht alle, wie sie es sollten“, schreibt der VPB. Falls die Baustelle ruht, sollte man checken, ob die Abdeckungen der Kellerschächte dicht schließen, damit kein Regen hineinfließt.

Es lohne sich auch, zu prüfen, ob das Material, das auf der Baustelle lagert, richtig abgedeckt ist. „Neuralgische Punkte sind offene Mauerkronen“, warnt der VPB. Sie sollten im Winter grundsätzlich mit Folien gegen Nässe geschützt werden. Dringt über Wochen Wasser in die Mauerkronen ein, laufen die Steine voll. Gefriert das Wasser im Stein, dehnt es sich aus und zerstört ihn.

Zur Startseite