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Urteile: Die neuesten Beschlüsse zum Mietrecht

Neue Urteile zum Thema Hund, Jahresfrist, Garage und Öltankreinigung.

Fiffi muss „gartenrein“ sein

Einem Mieter kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden, wenn er seinen Hund ständig im Gemeinschaftsgarten sein „Geschäft“ verrichten lässt. Im verhandelten Fall protokollierte der Vermieter 133 Haufen binnen vier Monaten. Kommt der Mieter weder der Aufforderung nach, dafür zu sorgen, dass der Hund nicht mehr in den Garten macht noch (später) der Weisung, den Hund abzugeben, muss er ausziehen. (Amtsgericht Steinfurt, Aktenzeichen: 4 C 171/08)

Stets die Jahresfrist einhalten

Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus, so muss der Vermieter die offenen Nebenkosten binnen eines Jahres nach Ende des letzten Abrechnungszeitraumes einfordern, wenn aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichene Betriebskosten-Posten bestehen, die der Mieter schuldet. Die Forderung verfällt, wenn der Wohnungseigentümer die Frist verstreichen lässt. Nach mehr als einem Jahr müsse ein ehemaliger Mieter nicht mehr mit einer Forderung rechnen. (Landgericht Darmstadt, Aktenzeichen: 6 S 182/08)

Hausrat in entfernter Garage

Die Hausratversicherung braucht für einen Leitungswasserschaden in einer Garage nicht einzutreten, wenn die sich mehr als einen Kilometer von der Wohnung des Versicherten entfernt befindet. Dies auch dann, wenn im Vertrag steht, Versicherungsschutz bestehe „auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes“. Das Gericht: Im allgemeinen Sprachgebraucht wird unter „Nähe“ eine nur geringe Entfernung verstanden. (Landgericht Dortmund, Aktenzeichen: 2 O 424/08)

Öltankreinigung umlagefähig

Ein Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Reinigung der Öltanks als „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ auf die Mieter umzulegen. Diese hatten argumentiert, es handele sich um eine (nicht umlagefähige) Instandsetzung. Die Reinigung der Tanks diene der Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit, es sei keine Reparatur, so das Gericht. Das gelte auch, wenn sich die Reinigung nicht jährlich wiederhole. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VIII ZR 221/08) büs

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